Antwort
Mir wurden für den VAZ 2007 soeben mit Bescheid vom 12.01.2010 die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten um das Essensgeld gekürzt. Mein Stb meint, dies sei nicht zu beanstanden.
Wichtig auf jeden Fall ist, sich dem Verfahren vor dem BFH wegen der Kürzung der Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Gesamtkosten anzuschließen. Für Sie insofern wichtig, da Sie offensichtlich auch Betreuungskosten anzusetzen gedenken.