Sixt Autovermietung - horrende Rechnung - nicht mal Haftungsbegrenzung gilt?
Guten Tag,
wir haben im November einen Transporter bei Sixt in Lüneburg gemietet für 1 Tag 129 Euro.
Nach ordnungsgemäßer Abgabe kam 2 Stunden später eine Mail, mit der ein angeblich von uns verursachter „Kratzer im Laderaum > 10 cm bis Grundierung“ als Schaden geltend gemacht wurde. Auf dem schwarzen Radkasten innen soll ein Kratzer gewesen sein. 873 Euro sollen wir zahlen. Das Gutachten ist sondergleichen, Batterieausbau und 1.000 andere Dinge drin, die fraglich sind.
Haftpflicht mit 750 Euro SB. Haftungsbeschränkung greift angeblich nicht mal: „Eine Haftungsbeschränkung konnte in diesem Fall nicht berücksichtigt werden, da die vertraglichen Voraussetzungen hierfür gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Haftung des Mieters, durch Sie verletzt wurden.“ Was soll das bitte?
Insgesamt ist es fraglich, ob wir den Schaden überhaupt verursacht haben; aber für einen Kratzer im Innenraum 873 wirklich das Letzte. Können wir irgendwas tun? Man kann natürlich nur schriftlich erwidern. Die wissen schon, warum.
Wir haben schon mit 300-400 gerechnet, aber das?! Nützt da eine Beschwerde beim Vorstand was? Das ist doch offensichtlich Reparatur auf Mieterkosten.
1 Antwort
Wieso schreibst Du, Ihr hättet schon mit 300 bis 400 Euro gerechnet wenn Du andererseits in Frage stellst, dass der Schaden überhaupt durch Euch verursacht wurde?
Was steht in den Zustandsprotokollen bei Übergabe und bei Rückgabe des Fahrzeugs? Ist der Schaden erfaßt worden?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt natürlich nicht für den Schaden auf. Die ist nur dafür zuständig Schäden zu regulieren die man Dritten verursacht hat.
Bleibt also zu klären, ob der Schadensbeseitigungsaufwand zutreffend ermittelt wurde. Wenn Ihr der Auffassung seid, daß sei nicht der Fall, müßt Ihr Euch eben auf ein Gerichtsverfahren einlassen.
Mit einer Vorstandsbeschwerde kommt man jedenfalls nicht weiter. Der Vorstand hat im Zweifel diese Geschäftspolitik bestimmt.