Kein Grundfreibetrag Einkommensteuerbescheid?

2 Antworten

Sicher hast Du einiges falsch verstanden.

"steht dann nix vom Grundsteuer Freibetrag im Einkommensteuerbescheid?"

Richtig steht auch so ausdrücklich nicht drin. Allerdings fangen die Steuern erst über dem Existenzminimum an. Wer drunter liegt zahlt nix, wer drüber liegt zahlt prozentual Steuern.

Der Grundfreibetrag (nicht Grundsteuer Freibetrag und auch nicht - ohne Deppenleerzeichen - Grundsteuerfreibetrag) ist Teil der Tarifvorschrift. Der wird nirgendwo abgezogen, sondern ergibt sich einfach aus 3 32a EStG.

Es muss das zu versteuernde Einkommen ausgewiesen werden und die darauf entfallende Steuer.

Wenn du magst, kannst du ja selbst nachrechnen, ob die berechnete Einkommensteuer stimmt. Hier in der Fassung von 2017, für andere Jahre musst du in die früheren Fassungen gucken.

http://www.buzer.de/s1.htm?a=32a&g=estg

Beispiel:

Dein zvE beträgt 20.000 Euro.

Die teilen wir jetzt auf:

1.  Die ersten 8.820 --> 0 Euro Steuern, verbleiben 11.180
2  die nächsten 4.949 (nämlich 13.769 minus 8.820) werden mit 14% versteuern, macht 692 Euro. verbleiben noch 6.231 bis 20.000
3. dieverbleibenden 6.231 - da wird mir die Formle zu kompliziert, sagen wir, es sind 25% - macht 1.558 Euro

Zusammen 0+692+1558= 2.250 Euro Einkommensteuer.

Auf die Idee sind auch schon Programmierer gekommen und haben Berechnungsprogramme geschrieben.

Hier beispielsweise: 

http://einkommensteuerrechner.com.de/#Einkommensteuerrecher

Der wirft 2.520 Euro raus.