Kaution wegen Hund erhöht zulässig?
Wir sind Anfang des Jahres in eine neue Wohnung gezogen, dabei war es für uns wichtig das in Zukunft auch Tiere erlaubt sind. Bei der Besichtigung wurde dies auch Bestätigt. Als Kaution haben wir 3 Monats Kaltmieten hinterlegt und uns mittlerweile einen Hund angeschafft. Wie im Mietvertrag festgehalten haben wir den Vermieter darüber informiert. Nun wir eine zusätzliche Kaution verlangt wegen der Tierhaltung, ich frage mich ob das überhaupt zulässig ist? Im Mietvertrag stand nicht das eine zusätzliche Kaution erhoben werden würde, zumal wir ja auch bereits 3 KM gezahlt haben beim Einzug. Danke für Antworten!
2 Antworten
Ist in eurer privaten Haftpflichtversicherung der Hund mit enthalten bzw. habt ihr eine Tierhaftpflichtversicherung?
Wenn ja, sendet dem Vermieter eine Kopie der Police zu.
Vielleicht reicht dem das ja.
Und meiner Meinung nach darf der Vermieter ohne vertragliche Regelung keine weitere Kaution verlangen.
Fraglich wäre überhaupt, ob man über drei Kaltmieten aufgrund eines Haustieres zahlen muss, selbst wenn das im MV stehen würde.
Bei den Gerichten ist es umstritten, ob man wegen Tierhaltung eine weitere Kaution fordern kann. Manche sagen, das geht, andere sagen, das geht nicht.
Jedenfalls müsste das vertraglich vereinbart werden. Wenn es nicht im Mietvertrag steht, müsste der Vermieter den Mietvertrag ändern. Er könnte das indem er sagt, er sei mit der Tierhaltung einverstanden, wenn dann zur Sicherheit eine weitere Kaution wegen möglicher Schäden aus der Tierhaltung gezahlt wird. Wenn ihr das akzeptiert, dann wäre das zusätzlich vereinbart.