Soweit ich weis geht es nicht rückwirkend. Nehmen wir hypothetisch mal an die Bank ist verpflichtet die laufenden zu stornieren wenn der Kunde verstorben ist und es keinen Erbfall gibt. Dann aber wäre die Bank erst ab dem Tag zum Storno verpflichtet an dem die Bank Kenntnis über seinen Kunden erlangte. Ansonsten schließe ich mich wfwbinder an.

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Ich denke nicht, dass der Begünstigte Erfolgt vor Gericht haben wird. Die Erben erben nur. Und wenn Beerdigungskosten beglichen sind, dann gibt es hierzu keine Schulden welche im Zusammenhang mit einer Beerdigung vererbt werden könnten. Und schließlich hat dafür eine Versicherung die Leistung erbracht. Und wenn er doch noch Glück haben sollte, was ich stark bezweifele, dann können nur angemessene Kosten eingefordert werden, egal wie teuer die Beerdigung war. Da gibt es bestimmte Regelungen, vergleichbar mit denen, auf die auch Sozialämter für die Beerdigungsfinanzierung zurückgreifen.

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"relativ" kann alles sicher sein, auch CFDs, Optionscheine, Futures, etc... :) Das "Relativ" stellt einen Bezug dar, aber auf was beziehst du "Sicherheit"? Je sicherer, desto weniger Ertrag. Aber mal anders gedacht; wie wäre es mit Bankentiteln? Anleihen/Aktien... Die Banken stehen an der Spitze der Nahrungskette, sind so gesehen sicherer als Staatsanleihen. Vorausgesetzt die Bank soll nicht mit Absicht aufgelöst oder verkauft werden. :) Z.B. Goldman Sachs? Ich kenne keine andere Bank, die in der Finanzkriese 08/09 Gewinne verbuchen konnte... In der Politik hat diese Bank ebenfalls großen Einfluss..

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Wenn du die Wohnung mietest, dann schau in die Hausordnung unter Lärm/Ruhezeiten. Dort fängt die Ruhezeit meistens vor 22 Uhr an. Ggf. hast du dann zivilrechtliche Ansprüche gegenüber deinem Vermieter...

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Wie heißt es si schön: Kapitalismus ist, Dinge zu kaufen welche man nicht braucht, mit Geld welches man nicht hat, um Leute zu beeindrucken, die man nicht leiden kann... ^^ Ich denke ein günstiger Ultrabook ist nicht schlechtr als MacBook... ^^

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Ich habe den Verdacht, dass der Makler die Immobilie etwas zu hoch bewertet, damit Du im Falle eines Verkaufs ihn mit dem Verkauf beauftragst. Ob er dann den Preis erzielen wird, ist eine andere Frage... ^^ Aber dann wird es auch keine Rolle mehr spielen, weil er den Auftrag hat..

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Ja, die Nummern werden neu vergeben aber nach einem bestimmten Zeitraum. Da Unterlagen in Deutschland für 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, mag es auch sein, dass ein Konto nach Kündigung erst in 10 Jahren wieder neu vergeben wird.

Es ist zumindest aus logischer Sicht kaum möglich, dass die Konten einmalig sind, da die Menschen regelmäßig sterben sowie neu geboren werden. Dann müssten die Nummern schon bald unendlich lang sein, ist jedoch durch ISO Standards eingeschränkt.

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Wenn ich mir den Ablauf an der Kasse richtig vorstelle, dann bin ich mir sicher, dass der andere Kunde für den Schaden aufkommen müsste. Es sei denn, mit dem Produkt also dem Farbeimer stimmte etwas nicht, aber das kann nur der Kunde selbst bezeugen. Ohne Anwalt wird es hier schwierig. Und wenn der Kunde in Bar bezahlt hat, dann fast aussichtslos....

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Soweit ich weis ist es gesetzlich geregelt, dass alle Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden müssten. Bei den Banken ggf. länger.

Du kannst auch versuchen die Zahlungen einzustellen, wenn die Bank klagt, werden sie den Vertrag sicherlich schnell auffinden :) Dann weist du mehr, leider aber ggf. gegen Zusatzkosten und negative Schufa.. :)

Versuche mit der Bank zu reden irgendwie.. Aber es gibt ja günstige wasserdichte und feuerfeste Aufbewahrungsboxen z.B. für wichtige Unterlagen.. Sollte man immer haben :)

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Wenn die Mutter des Kindes das Kind ohne Versicherungskarte behandeln lässt, dann muss sie das selbst zahlen. Wenn das Kind über deine PKV versichert ist und die Mutter die entsprechende Karte beim Arzt benutzt, dann müsste der Arzt es mit deiner PKV abrechnen. So wäre es üblich und rechtens. Ob du als Versicherungsnehmer belastet wirst, liegt an deiner PKV, das musst du mit denen klären.. :)


Anderenfalls müsstest du dafür sorgen, dass die Mutter das Kind über ihre Versicherung versichert, notfalls über Sozialgericht..

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Also ich habe ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein technischer Fehler in der Leitungen der Wohnung vom Gutachter festgestellt wurde und der Mieter den Vermieter verklagte und verlor. Der Richter begründete es damit, dass ein Telefonanschluss im Mietvertrag nicht vorgesehen war.

Mag sein, dass da die Gesetzgrundlagen sich verändert haben oder andere Richter es anders sehen...

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Wie kann man das Getriebe im Stand schrotten? Bei falschem Gang geht höchstens der Motor aus und es gibt kleinen Ruck. Da müsstest du schon auf der Autobahn mit 200 Sachen unterwegs sein und dann zu niedrigen Gang einlegen.. Aber auch da wage ich zu bezweifeln, dass es geschrottet wird...

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Das dürfte nicht sein, bitte Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Du müsstest allerdings nachweisen können, dass es zur Schuldendeckung verwendet wird wie geplant. Nebenbei solltest Du mit der Versicherung sprechen, evtl. können die die Zahlungen direkt an die Bank leisten.

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Es wird nur gepfändet, wenn der Gläubiger ein Titel gegen dich hat, in dem Fall aber bekommst du mit höchster Wahrscheinlichkeit keinen Kredit. Oder es wird nichts gepfändet, weil kein Titel vorliegt. So oder so, du brauchst dir keinen Kopf zerbrechen. ^^

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Ich schließe mich vulkanismus an, Einwurf in den Briefkasten stellt eine rechtmäßige Zustellung dar. Ob nun was daraus verschwindet, ist nicht mehr dein Problem.


Du müsstest nur nachweisen, dass du es in den Briefkasten eingeworfen hast, was mit deiner Tante als Zeugin wohl unproblematisch sein dürfte.


Wenn du deine Tante nicht regelmäßig bei gleichen Prozessen als Zeugin einsetzt, sollte dir der Richter bei einem Gerichtsprozess glauben. :) Aber ich denke bis dahin wird es nicht kommen, er könnte einen Mahnbescheid beantragen, teuer ist es nicht. Müsstest dem nur per beiliegendem Formular widersprechen, fertig. Ich denke kaum, dass er klagt.

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Worum geht es hier? Um die Höhe der Strafe oder um die Feststellung, ob der Tatvorwurf stimmt? Wenn du deine Schuld nicht eingestanden hast, würde ich sofort einen Anwalt konsultieren. Man kann auch zu unrecht jemanden anzeigen, so etwas kommt vor und ist strafbar. Wenn du aber die Tat zugegeben hast, dann könnte dennoch ein Anwalt helfen den Strafmaß etwas zu reduzieren. Ich hatte auch früher einmal 3000 Euro zahlen müssen (Strafbefehl), mit einem Anwalt nur 600 Euro zzgl. Anwaltskosten.. Es hatte sich dennoch gelohnt.. ^^

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Die Werkstatt hat schon Recht. Wenn du es aber genau nehmen willst, kommst du um ein Gutachten nicht herum. Allerdings würde ich hier erst einmal einen Anwalt einschalten. Denn es gibt Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, z.B. der Wert des Fahrzeugs allgemein (z.B. Schwackeliste etc.) Hier könnte es auch eine entscheidende Rolle spielen, ob es verhältnismäßig wäre ein Gutachten zu erstellen und die Reparatur von einer Vertragswerkstatt machen zu lassen. Wenn die gegnerische Versicherung sich weigert zu zahlen, geht es vor Gericht. Wenn du Verkehrsrechtschutz hast, könntest du es drauf ankommen lassen. Aber ich würde dennoch einen Anwalt einschalten, dieser muss von dem Gegner sowieso bezahlt werden.

Und nein, einfach mal wegen Farbabgleich zu lackieren, ist nicht nötig. Da müsste ja das ganze Auto umlackiert werden. ^^

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Wenn du dich mit deiner Mutter beim JobCenter als weiteres Bedarfsgemeinschaftsmitglied anmeldest und Leistungen erhältst, dann gibt es für deine Mutter keine Nachteile. Ansonsten ja. Welche Nachteile genau, müsste noch geprüft werden.

Wenn du beim Bürgeramt keinen Nachweis erbringen muss, wie es bei uns in Neuss der Fall ist, dann könntest du einfach nur im Bürgeramt/Rathaus die Anschrift nennen und fertig. Hauptsache dein Name steht irgendwo auf dem Briefkasten. Solange du nicht beim JobCenter als Kunde angemeldet bist, wird da nichts seitens JobCenter oder seitens deiner Mutter passiert. Nur du könntest damit ggf. gegen Meldegesetz verstoßen.

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Zu Carabella möchte ich ergänzen, dass es möglich sein müsste, dass das JobCenter die höchstmögliche Kosten übernimmt und Ihr den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen müsstet. Es wäre nicht in Ordnung komplette Unterstützung zu streichen. Allerdings muss das JobCenter die Obdachlosigkeit verhindern. Das bedeutet, dass das JobCenter die Wohnkosten vollständig an den Gläubiger zahlt und den erhöhten Betrag mit Eurem Regelsatz verrechnet.

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Nein, das würde wohl nicht gehen.

Wie wfwbinder erwähnte, solltest du dich in deinem Bekanntenkreis umschauen ob dir jemand etwas leiht. Du müsstest dann aber deinen Kreditgeber deutlich auf die EV hinweisen. Und wenn ihr schriftlichen Vertrag macht, auch deutlich lesbar und nicht kleingedruckt die Situation mit der EV angeben und dass der Kreditgeber damit einverstanden ist. Denn sonst würdest du ungewollt ein Tatbestand des Betruges erfüllen und dein Kreditgeber hätte evtl. ein Druckmittel gegen dich (könnte Strafantrag gegen dich stellen) :) Zudem würde für diesen Kredit im Falle eines Insolvenzverfahrens die schuldbefreiende Wirkung nicht greifen, du hättest dann bei diesem Kreditgeber auch nach Insolvenzende noch die Schuld offen. :)

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