Heizung aus ab mai?
Hallo zusammen wir wohnen in einer Souterrain Wohnung und ab 1. Mai ist die Heizung aus. Manche Tage ist es richtig kalt in der Wohnung. Ist das zulässig?
1 Antwort
Der Vermieter muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperaturen unter 16 Grad liegen bzw. länger als 2 Tage unter 18 Grad. Eine Verletzung dieser Pflicht über mehr als 30 Tage gilt als Gesundheitsgefährdung.
https://www.viessmann.de/de/wissen/anleitungen-und-tipps/heizperiode.html
Bei welcher Außentemperatur muss geheizt werden?
Fallen die Außentemperaturen unter 16 Grad Celsius oder bleiben die Temperaturen in der Wohnung unter 18 Grad Celsius an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen, hat der Mieter Anspruch auf eine funktionierende Heizung. Doch auch dies sind nur Richtwerte.
Ich sehe das als sehr sparsamer / energiebewusster Hauseigentümer etwas anders ..... ich persönlich habe einen deutlich unterdurchschnittlichen Energieverbrauch.
Hinsichtlich evtl. Heizungsan- / abschaltung sollte ein Hauseigentümer bei einer vermieteten Immobilie eine Vertrauensperson vor Ort haben, welche solche Kleinsttätigkeiten bei Bedarf spontan erledigen kann.
Die Mitmieter werden sich freuen, die ja mindestens 30% des Grundverbrauches mitbezahlen. Sowie der Vermieter, der dann jeweils jemanden schicken muss, um an- und auszuschalten.
Ich finde übrigens eine etwas andere Information.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiMhaHRusj-AhV1QaQEHRxWCu8QFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.mieterverein-koeln.de%2Fservice-fuer-mieter%2Fmieterwissen-von-a-z%2Fheizen%2F&usg=AOvVaw1Lpyutt59h0GbF19-huCjI
Aber ich finde es immer wieder schön, davon zu hören, dass die extrem gestiegenen Heizkosten für manche überhaupt kein Problem sind. Für mich schon, und ich würde momentan eher nicht verlangen, dass die Heizung auch im Sommer läuft. Ausser natürlich, wenn es wirklich zu kalt ist.