Kann man statt Unfallrente auch Kapitalabfindung bei Unfallversicherungen haben?

2 Antworten

Wenn der Vertrag es nicht vorsieht, wird so etwas nicht gehen. Bei mir gibt es die Kapitalzahlung ohne die Möglichkeit einer Rente.

Vorschlag: Schreibe die Versicherung an und frage, ob die so etwas machen. Wenn Du darauf Wert legst, könnte das vielleicht (vor Eintritt des Versicherungsfalls) vereinbart werden.


gammoncrack  15.05.2013, 23:17

Warum sollte das vorher vereinbart werden? Dann kann man doch sofort eine Unfallversicherung mit fester Summe vereinbaren, z. B. bei 50% Invalidität eben 100.000.- Euro.

Rat2010  16.05.2013, 07:40
@gammoncrack

Das ist auch der häufigere Fall und er ist im Vergleich sehr günstig.

nur

Wenn es sich der VN im Schadensfall aussuchen könnte, müßten die Beiträge anders kalkuliert werden. Ob man mit Rente oder Einmalauszahlung besser fährt ist ja vor allem eine Frage der Lebenserwartung und die kann z. B. durch einen Unfall - aber auch durch anderes - merklich beeinflusst werden.

Man kann eine Einmalauszahlung jederzeit verrenten aber nur höchst selten eine Rente kapitalisieren. Fragen kostet aber nichts.

gammoncrack  16.05.2013, 09:12
@Rat2010

Ich bin absolut bei Dir. Ich kenne die Abfindungsverhandlungen bei Renten nur aus dem KH-Bereich, hier im Regelfall mit Sozialversicherungsträgern. Aber genau so, wie Du schreibst, läuft das dann ab. Natürlich wird hier zusätzlich zu der rein statistischen Lebenserwartung auch die aufgrund der Verletzung/Erkrankung verkürzte einbezogen. Deswegen dauern solche Verhandlung auch immer etwas länger. Der Fragesteller sollte solch eine Verhandlung keinesfalls in Eigenregie durchführen. Hier wäre ein Fachanwalt gefragt. Trotz alledem ist das immer ein wenig wie Lottospielen. Der Gewinner, wenn es so etwas überhaupt gibt, steht erst imme später fest.

Mikkey  16.05.2013, 09:58
@gammoncrack

auch die aufgrund der Verletzung/Erkrankung verkürzte einbezogen

Das sehe ich als Grund, warum man das Kapitalwahlrecht vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbaren sollte.

Bei manchen Versicherungen steht das in den Bedingungen bzw ist explizit möglich. Wenn das bei dir nicht so ist, kannst du trotzdem den Versicherer fragen. Es ist aber sehr gut zu überlegen, ob man das auch macht. denn meist ist ein Rente immer besser.