Kann man sich immer auf ein bestehendes Urteil berufen oder muss man selber klagen?
Zu einem Kredit den ich vor Jahren abgeschlossen habe läuft gerade ein gerichtsverfahren mit mehreren Klägern, die ähnlich schlechte und rechtswidrige Konditionen bekommen haben. Kann ich mich im Falle eines für die Kläger positiv ausfallenden Urteils direkt auf das Urteil berufen oder muss ich dann in dieser Sache auch selber noch einmal klagen?
2 Antworten
Urteile gelten nur in ganz seltenen und hier nicht weiter interessieren Fällen auch für andere als die Parteien des Verfahrens. Jeder Richter ist in der Anwendung des Rechts unabhängig. Üblich ist allerdings, dass die Entscheidungen oberster Gerichte akzeptiert und auch der Rechtsprechung der unteren Instanzen zugrunde gelegt werden.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Eine für Dich positive Rechtsprechung des BGH beispielsweise führt nicht etwa dazu, dass die Bank Dir das Geld dann zahlen muß. Es ist nur so, dass in einem Klageverfahren die Bank wahrscheinlich ebenso verlieren würde wie in dem vorherigen Verfahren und sie es deshalb für klüger hält, sich mit Dir zu einigen.
Da Du uns keine näheren Angaben machst, bleibt uns verborgen, um welche Urteile welcher Instanz es denn geht: Anfangsinstanz in Zivilsachen ist das AG oder das LG, dann geht es weiter z.B. vom LG zum OLG und von da mit einigem Glück zum BGH.
Die Urteile der Amts- und Landgerichte werden in rechtlichen Hinsicht nicht als so bedeutend erachtet, dass die Richterkollegen die beachten. Es muß schon mindestens ein OLG-Urteil, besser noch eine BGH-Entscheidung sein. Banken und Versicherungen wissen so etwas und versuchen, ihnen ungünstige BGH-Urteile auf jeden Fall zu verhindern. Beliebtes Mittel ist, die Revision in letzter Minute zurück zu ziehen wenn in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH ein ungünstiges Urteil erkennbar wird. So verliert man zwar einen Prozeß, wendet aber viele andere erst mal ab.
Freu Dich also nicht zu früh.
Das kann man so pauschal nicht sagen - wenn es in der Sache eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH, bzw. des BVerG, geben sollte, wird jedes Gericht in Deutschland diese Rechtssprechung als Grundlage nehmen. Trotzdem: deine evtl. Ansprüche musst du selbst einklagen. Möglicherweise kann das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis eine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist.
Normalerweise sollte das aber ein Anwalt schon bei der Erstberatung dir vermitteln können.