Überspannungsschaden im Mehrfamilienhaus durch defekte Leitung. Wer zahlt?
Kurz die Sachlage:
Mein Mann und ich wohnen in einem Mehrfamilienhaus und sind darin Besitzer und gleichzeitig Bewohner einer Wohnung.
Wir und auch unsere Nachbarn auf der selben Etage hatten am 10.12.2022 einen Schaden an mehreren elektrischen Geräten (TV, Kühlschrank, Router, Telefon, Gastherme, mehre Ladegeräte,…). Der Schaden (mind. 4.000 €) wurde verursacht, durch eine defekte Leitung, draußen im Treppenhaus (allgemein Eigentum). Das konnte der Elektriker klar feststellen (Null-Leiterverschiebung durch stark verschmorte Kabel , mit Resultat 400 Volt auf den Steckdosen im Wohnbereich.)
Nun sagt unsere private Hausratversicherung, sie wird nicht für den Schaden aufkommen, da die Ursache kein Blitzeinschlag sei.
Die Gebäudeversicherung aller Hauseigentümer sagt, wir auch nicht, ist ja ein Schaden, der im privaten Wohnbereich entstanden ist, dass sei Privateigentum, nicht Allgemeineigentum. Außerdem sei der Schaden nicht durch einen Blitzschlag entstanden ...
– Soweit so schlecht, denn wir bleiben nun auf einen Sachen in der Höhe von mind. 4.000 € sitzen und unser Nachbar auch auf seinem …
Das klingt irgendwie nicht fair und richtig, was kann man tun?
Danke für Tipps von jemanden der/die schon mal ähnliches erlebt hat!
6 Antworten
Das klingt irgendwie nicht fair und richtig, was kann man tun?
Nichts.
Bzw. seine Kompositversicherung öfter mal überprüfen (alle 2 Jahre etwa) bzw durch einen Makler überprüfen lassen. Versicherer konkurrieren, Bedingungen werden angepasst, was vor 5 Jahren abgeschlossen wurde kann heute schon überholt sein.
Überspannungsschäden sind ein ganz eigenes Thema in Hausratversicherungen und nicht in jeder Version von Bedingungen gleich definiert.
Beim nächsten Vertrag die Klausel "unbekannte Gefahren" bzw. "All-Risk" mitversichern.
Blitzschlag ist Standarddeckung, Überspannungsschäden nicht, ggf. noch als unmittelbare Folge eines Blitzeinschlags bei einem selbst.
Gebäudeversicherung ist raus außer ggf. für Gebäudeschäden allerdings liegt auch da kein bestimmungsgemäßes Schadenereignis vor (Feuer, Sturm / Hagel, Leitungswasser). Kommt also auch wieder auf den Deckungsumfang an aber selbst wenn diese leisten würde bringt euch das für euren Hausrat gar nichts.
Auch die Gebäudehaftpflicht wäre vermutlich außen vor, da dies wohl als Eigenschaden zu werten wäre.
Physikalisch gesehen ist das ein Überspannungsschaden - ob das eine Versicherung abdeckt liegt im Detail.
Wenn Ihr da letztendlich keinen Erfolg habt, könnt Ihr es vielleicht als aussergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Bei Wasserschaden/ Brand/ plötzlicher Sterbefall (Beerdigung) und Ähnlichem ist das möglich.
Das ist in der Tat ein Fall, für den Du dann keine Versicherung finden wirst, die den Schaden übernimmt. Ich habe in meiner Hausratversicherung beispielsweise eine Klausel, die Überspannungsschäden am Hausrat abdeckt, mit eingeschlossen. Deine hat dies anscheinend auf Blitzeinschlagsschäden begrenzt. Hier wäre eine Überprüfung der Vertragskonditionen mal angebracht.
Ansonsten ist die Sicherung empfindlicher elektrischer Geräte im Privatbereich nach dem anerkannten Stand der Technik Deine Aufgabe. Das bedeutet, es müssen dann Steckdosen verwendet werden, die einen Überspannungsschutz enthalten. Empfindliche Geräte sollten mit einer kleinen USV abgesichert werden, damit vor allem auch Brownouts und Noise gefiltert werden. FI-Schalter schützen generell vor Fehlerströmen.
Wenn durch eine Überlast die Kabel verschmoren, hast Du aber noch ein ganz anderes Problem mit einer offensichtlich historischen Verkabelung. Da sollte ein Elektriker mal prüfen, was die Leitungen tatsächlich noch bringen. Ggf. ist hier eine grundlegende Sanierung der Elektrik in diesem Haus angebracht.
Da wäre zu prüfen, ob die Verwaltung fahrlässig gehandelt hat, indem trotz mehrfachen Nachfragens und offensichtlich veralteter Zustände der Verkabelung kein Elektriker beauftragt wurde.
Danke! Habe ich bereits als Frage hier eingestellt, da fast 3 Wochen von Erstmeldung bei der Verwaltung, bis Eintreten des Schadens vergangen sind und nicht gehandelt wurde....
Ich würde sagen die für das Kabel verantwortlichen. Also die ganze WEG
"Die Gebäudeversicherung aller Hauseigentümer sagt, wir auch nicht, ist ja ein Schaden, der im privaten Wohnbereich entstanden ist, dass sei Privateigentum, nicht Allgemeineigentum. Außerdem sei der Schaden nicht durch einen Blitzschlag entstanden ..."
Ein Hausflur ist keine Privatbereich. Schäden im Privatbereich sind durch Einwirkung außerhalb der Wohnung entstanden.
Haften tun alle Eigentümer. Somit dürfen sich auch alle Eigentümer an den Kosten beteiligen.
Die prähistorische Elektrik wurde nach dem Vorfall erneuert. Leider kam der Elektriker, trotz mehrfacher Meldung von Stromschwankungen, bei der Verwaltung, erst nachdem ein erheblicher Schaden entstanden ist.