Führerscheinstelle verweigert mpu
Hallo habe da mal eine frage vor 2 jahren ist mein Mann unter Alkohol Auto gefahren allerdings nur über die Strasse also ca 5m mit 1,7 promille die polizei hat es nicht gesehen aber er hat es selber zu gegeben das ganze ging vor Gericht der Richter gab ihn eine Strafe von 2000 euro er durfte aber sein Führerschein behalten bis dahin war auch alles gut nach fast ca einen 1 jahr kamm ein Schreiben von der Führerscheinstelle das er eine Mpu machen muß was er auch tat sie viel nicht Positiv aber auch nicht wircklich Negertiv aus mit der aussage das er eine Psyhologische beratung machen soll das tat er auch 10 Sprechstunden und hat eine Positive bewertung bekommen der landkreis war immer noch nicht zufrieden und enzog ihn den Führerschein mein Mann hat dagegen eine Klage eingereicht und wollte eine neue Mpu machen das aber verweigert der landkreis da das verfahren noch nicht beebdet ist und wollen die Akte nicht raus geben um einen Mpu termin zu bekommen dürfen die das ? können die einfach sagen wir geben die Akte nicht zu Mpu Stelle? was kann man da machen?
5 Antworten
Also, wenn du in diesem Stil mit dem Landratsamt eine Schriftwechsel führst, kann ich gut verstehen, warum man das Führen eines Kraftfahrzeuges dir verweigern würde - Man sollte schon korrekt die deutsche Sprache beherrschen, und Analphabeten können keine Verkehsschilder lesen, und bekommen deshalb auch keinen Führerschein. Ich empfinde das als ziemliche Zumutung einen solchen Satz ohne Punkt und Komma lesen zu müssen.
Da es aber nicht um dich, sondern um deinen Mann geht, solltest du bedenken, dass 1,7 Promille Blutalkohol im Straßenverkehr eine Straftat bedeuten, und dass die Verweigerung der Erteilung einer Fahrerlaubnis mit geltendem Recht vereinbar ist, und ein Recht auf eine MPU gibt es auch nicht.
Als weitere hier zu sagen, wäre ein Rechtsberatung und das ist bekanntlicherweise nicht erlaubt. Also ohne eine Rechtsberatung wird es nicht gehen und das kostet - und das Resultat wird sein, dass die Behörde sich korrekt verhält !
Das ist zwar keine Produktfrage aber kann das sein das ihr ein wenig naiv seid. Das sind nur Bürokraten die von tuten und blasen keine Ahnung haben. Wenn er das schon freiwillig zugegeben hat und die machen so ein Terz kann man bloß das kotzen kriegen
Ich vermute mal, dass der Männe bei einer solchen Sache anwaltlich vertreten ist. Oder hat er die Klage etwa selber eingereicht? Dann gute Nacht, Freunde. Ansonsten aber ist doch der Anwalt auch für solche Fragen zuständig.
Auch wenn ich die Sache aktenmäßig nicht kenne, dann ahne ich schon, wieso sich der Landkreis so sperrig zeigt: Der hält den Männe ganz einfach für nicht verkehrstauglich und dieses Argument muß doch in dem Verfahren erst mal abgearbeitet werden.
Anders als Du das so siehst, geht es nicht um Freigabe oder Versendung irgendwelcher Akten. Und es geht bei der MPU auch nicht zu wie auf der Kirmes: Zehn Schuß, ein Treffer und der Plüschbär gehört Dir. Nein, da ist die MPU Teil eines Verwaltungsverfahrens. Wenn sich nun in dem Verfahren herausstellt, dass die bisher erhobenen Tatsachen ermessensfehlerhaft gewürdigt worden sind, dann bekommt der Männe seinen Führerschein.
Wenn er in dem Verfahren unterliegt, dann wird er später einmal unter Berufung auf geänderte Tatsachen nochmals das Verfahren eröffnen und z.B. mit einer neuen MPU diese geänderten Tatsachen nachweisen können.
Insofern im übrigen mal ein konkreter Tipp: Das Amt verlangt regelmäßig durch Blutuntersuchungen den Nachweis, dass man mit dem Trinken aufgehört hat. Wenn sich Männe vor lauter Kummer jeden Abend die Hucke voll säuft, wird es nie mehr was mit dem Lappen!
Es geht, denn wie sangen doch dereinst die Gebrüder Blattschuss: "..eines von den 30 Bierchen muß wohl schlecht gewesen sein...". An Berliner Weisse werden die da nicht gedacht haben, auch wenn das Gesangesstück einen dortigen Stadtteil zum Titel hatte.
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Tja da sieht es eher schlecht für euch aus. Die Führerscheinstelle kann entscheiden wie es weiter geht. Dagegen könntet ihr nur anwaltlich vorgehen. Also auf zum Verkehrsrechtsanwalt und die Sache prüfen lassen! Viel Erfolg.
mit Kölsch schafft er das aber nie.... ;)