Rückwirkend auf den Monatsersten ist kein Problem. Ich hatte auch schon ein Vierteljahr rückwirkend kein Problem, aber zwei Jahre rückwirkend, könnte problematisch werden. Müsstest Du mit der Stadt klären, wo Du Dich anmeldest. Die melden Dich inzwischen gleichzeitig ab.
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... wenn er einen "Firmenwagen" von der Firma bekommt, diesen entsprechend versteuert mit der 1% Regelung oder der Fahrtenbuch-Methode und die Firmen den Parkplatz anmietet ist der Parkplatz als Betriebsausgabe zu erfassen. Warum regt ihr euch so auf? In vielen Firmen ist es üblich für Firmenwagen auch Parkplätze, Benzin, Steuer, Versicherung, Leasingraten, Finanzierungsraten, Reparaturen etc. zu zahlen.
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es zählt der zeitpunkt des erwerbs durch den rechtsvorgänger (schwiegereltern). bei immos gilt in einigen fällen hier eine frist von 10 jahren. damit fällt bei euch keine spekulationssteuer bei verkauf an.
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