Rückwirkend auf den Monatsersten ist kein Problem. Ich hatte auch schon ein Vierteljahr rückwirkend kein Problem, aber zwei Jahre rückwirkend, könnte problematisch werden. Müsstest Du mit der Stadt klären, wo Du Dich anmeldest. Die melden Dich inzwischen gleichzeitig ab.
dann müsste dein chef die kosten übernehmen. dann wären es ausgaben, die er absetzen kann.
ich denke mal nicht, dass dich dein chef auffordert, einen TG-platz zu haben.
das ist deine privatsache - keine steuerliche absetzbarkeit.
§ 30 ErbStG: "Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber... anzuzeigen. . Erwerbe bist zunächst du als Erbe. Die Vermächtnisse sind bei die Nachlassverbindlichkeiten. Deshalb gibt du die Erklärung ab und unterschreibst diese.
na ja wenn da 19% drauf stehen ist das keine Karte im öffentlichen Nahverkehr!! 7% gibts bis 50 km und mehr kommen 19% drauf
Die Umsatzsteuer beträgt ermäßigt 7% nur im Verkehr innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Ansonsten erfolgt die Beförderung zum normalen Steuersatz von 19%.
Hinweis auf § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
Gar nicht - meinst du der Staat würde dich extra subventionieren ???
Wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts absetzen.
Und übrigens : bekommst du BaFöG ? na rat mal, wer das finanziert ?
Richtig - die Allgemeinheit aus Steuergeldern !!!
Echte Aufwandsentschädigungen sind keine steuerrelevanten Einkünfte. Ist eigentlich auch logisch, denn es wird ja der Aufwand entschädigt. Diese Aufwände wären Betriebsausgaben oder Werbungskosten, so dass kein Überschuss entsteht. . Aber nicht alles, was Aufwandsentschädigung heißt, ist auch eine. Da muss man aufpassen...
Welches Ereignis liegt denn innerhalb der 10-Jahresfrist? Erbfall oder Anschaffung des Hauses durch den Erblasser? Wann genau wurde das Haus von ihm angeschafft?
Meines Erachtens höchstens als aussergewöhnliche Belastungen, aber für die Fahrten an sich sehe ich schwarz, weil es wird schwer nachzuweisen das vor oder nach jedem Zahnarzttermin keine anderen privaten Dinge erledigt wurden z. Bsp. Einkäufe.
... wenn er einen "Firmenwagen" von der Firma bekommt, diesen entsprechend versteuert mit der 1% Regelung oder der Fahrtenbuch-Methode und die Firmen den Parkplatz anmietet ist der Parkplatz als Betriebsausgabe zu erfassen. Warum regt ihr euch so auf? In vielen Firmen ist es üblich für Firmenwagen auch Parkplätze, Benzin, Steuer, Versicherung, Leasingraten, Finanzierungsraten, Reparaturen etc. zu zahlen.
Gar nicht.
Den deutschen Fiskus interessiert es nicht, ob du dein Auto im Ausland angemeldet ist, und dein deutsches Nummernschild im Wohnzimmer herumliegt.
Erst mit der Abmeldung beim Strassenverkehrsamt braucht keine Steuer und keine Kfz-Versicherung mehr bezahlt werden.
es zählt der zeitpunkt des erwerbs durch den rechtsvorgänger (schwiegereltern). bei immos gilt in einigen fällen hier eine frist von 10 jahren. damit fällt bei euch keine spekulationssteuer bei verkauf an.
Der Verlustvortrag ist nicht auf die oder den Erben übertragbar.
Stell dir das mal in der Praxis vor: 1 Erblasser und 10 Erben (Kinder), die zu unterschiedlichen Teilen erben!
Du gibst einfach deine Fahrtkosten ist der Steuererklärung an. Bei uns hier werden 220 Tage im Jahr anerkannt, oft sogar 230 Tage. Die Fahrtkostenerstattung gibst du auch an, sie kürzen deine Werbungskosten. Was übrig bleibst kürzt dein steuerpflichtiges Einkommen.
Die Gründe ein Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt enden zu lassen bringt auch den großen Vorteil, dass die zusätzlichen Inventurarbeiten die zum Ende des GJ notwendig sind sowie all die damit verknüpften Abschlussarbeiten und - Berichte nicht mit den Arbeiten an den Computersystemen zusammenfallen, die typischerweise immer zum Jahresende anstehen.