Kann man Kinderkrankheitstage vom Partner übertragen bekommen?
Kann man als ledige Mutter (gesetzl. versichert) die 10 Pflegetage bei Kinderkrankheitsfall vom Vater übertragen lassen (so daß man dann 20 Tage pro Jahr zu Hause bleiben kann zur Pflege), wenn dieser privat versichert ist? Außerdem: ist das Kind länger als 4 Wochen krank, wäre man dann ohne Gehalt noch krankenversichert?
3 Antworten
Ich weiß ja nicht , ob Pflegetage und Krankheitstage der Kinder gleich sind . Ich denke schon. Demnach hast du schon 20 Tage. :
SGB 5 § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes :
". ... (2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage.... . "
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Gruß Z... .
Hallo,
dass es 20 Tage gibt, hat Zitterbacke schon erklärt. Vom Vater gibt es nichts zu übertragen, weil er als privat Versicherter nichts bekommt.
Für maximal 1 Monat ohne Bezüge käme dann in der Krankenversicherung der sog. nachgehende Anspruch in Frage, ansonsten muss eine freiwillige Versicherung für 155 EUR gemacht werden.
Viel Glück
Barmer
Der "Übertrag" der 10 Pflegetage scheitert schon daran, dass der Vater wohl nicht die Arbeitsstelle der Mutter übernehmen kann ...;-) (trotzdem, nette Idee)
Abgesehen davon gibt es die 10 Pflegetage nur für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte sind von der Regelung ausgenommen.
Die genauen, beachtenswerten Regelungen sind in diesem Artikel recht gut beschrieben: http://www.eltern.de/gesundheit_ernaehrung/betreuung-krankes-kind.html