Kann man Jahre später noch geliehenes Geld zurück fordern?
Hallo,
mein noch Schwiegervater hat mir zwischen den Jahren 2013-2015 .
Ca. 80000€ geliehen , dieses Geld ging in meine Selbstständigkeit .
Musste den laden im August 2015 schließen.
Habe mich jetzt von meiner Frau getrennt.
Daher fordert er jetzt das Geld von mir.
Muss ich dieses zurückzahlen oder ist es verjährt??
Danke für die Antwort
3 Antworten
Problem ist, ihr habt anscheinend keinen Vertrag gemacht, zumindest keinen schriftlichen.
Eine Verjährung kann erst eintraten, wenn die Fälligkeit vorliegt/vorlag.
Wenn er es Dir für die Selbständigkeit geliehen hat mit den Worten, "zurück zahlen kannst Du es, wenn der Laden läuft," dann ist bisher keine Fälligkeit eingetreten und er kann es nun fällig stellen.
Dann wäre die Frage, hast Du den Laden nur geschossen, oder bist Du in Insolvenz gegangen?
Um eine genaue Auskunft zu geben, bräuchte man die Details.
Die Summen aus 2015 verjähren am 31.12.2019. Wenn er also bis dahin keinen Titel hat, ist das erledigt.
Muss nicht sein. Der FS hat nichts über die getroffenen (Rückzahlungs-)Vereinbarungen geschrieben. Daher kann man auch nicht wissen, wann die Verjährungsfrist begonnen hat
Das hängt von der Vereinbarung ab, die ihr getroffen habt. Ohne weitergehende Informationen kann man Deine Frage nicht beantworten.
Was ich von der menschlichen bzw. moralischen Seite halte, sage ich mal lieber nichts.