Kann man im Todesfall geschlossene Fondsanteile auflösen, wenn Erbengemeinschaft drauf besteht

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Ja, das ist möglich. Allerdings kann man die Fonds in der Regel nicht einfach kündigen, sondern muss einen Käufer finden. Je nachdem, um welche Fonds es sich handelt, bekommt man Kaufangebote auf dem Zweitmarkt (über spezialisierte Vermittler oder Handelsplattformen).

Es empfiehlt sich, wenn die Fonds vor dem Verkaufsversuch schon auf die Erbengemeinschaft übertragen wurden und ein Bevollmächtigter bestimmt wird, der als Ansprechpartner für die Käufer fungiert. Dies im Vorfeld zu klären, verhindert Verzögerungen beim späteren Verkauf.

"Auflösen" kann man Anteile an geschlossenen Fonds nur dort, wo das ausdrücklich in den Vertragsbedingungen vereinbart wurde. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo das geschehen ist.

Es bleibt daher nur der Verkauf:

Manche Fondsgesellschaften bieten sich als Vermittler für einen Verkauf an. Auch gibt es bei einigen Börsen -ich glaube, ua in Hamburg- Vermittlungsplattformen für geschlossene Fonds.Gebt den vollständigen Namen des Fonds auf Google ein, dann kommt Ihr meist zu solchen Anbietern.

Allerdings kann es gut sein, dass Euch da eine ganz fürchterliche Enttäuschung blüht. Oftmals ist der Fondsanteil nur noch einen winzigen Bruchteil des Erwerbspreises wert. Manche Fondsanteile sind sogar unverkäuflich.

Was genau meinst Du?

  • Fonds, deren Anteile von der Rücknahme ausgesetzt sind (z.B. gewisse Immobilienfonds)?

  • Geschlossene Fonds (im Gegensatz zu offenen Publikumsfonds)?

Man kann mit vollständiger Zustimmung der Erbengemeinschaft natürlich Anteile über die Börse (erster Fall) oder den Zweitmarkt (zweiter Fall) verkaufen - Verluste in Kauf nehmend. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, muß die Erbengemeinschaft beurteilen. Finden sich keine Käufer für die Anteile, so kann der Verkauf offensichtlich nicht erfolgen.

Einen geschlossenen Fonds kann man nicht einfach auflösen. Ein Zweitmarkt existiert so gut wie nicht. Ihr könnt versuchen die Beteiligung zu verkaufen, aber wahrscheinlich nur mit einem Nachlass. Was man jetzt genau mit dem Fonds macht, hängt natürlich auch davon ab, worum es sich bei dem Fonds handelt, ob er eine regelmäßige Ausschüttung hat und was er noch eventuell im Zweitmarkt wert ist.