4 Antworten

Das dürfte sich Dir erschließen, wenn Du Dich mit dem Äquivalent des § 138 BGB im griechischen Äquivalent des BGB beschäftigst. Du kannst hier ja mal schreiben, zu welchem Ergebnis Du gekommen bist.

Für Wucher nach deutschem Recht gilt übrigens, dass eine "rechtswidrige Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche einer Person durch eine andere Person" vorliegen muss. Ob das Nicht-lesen einer Speisekarte darunter fällt, halte ich dann doch für zweifelhaft, und was die Polizei damit zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht, handelt es sich doch um eine zivilrechtliche Fragestellung.

Nein man braucht einfach nicht zu zahlen. Dann wird die Polizei gerufen und das wird geklärt ggf später vor Gericht.

Gestern Meldung gelesen einer Blinden Frau wurde in Italien beim Markteinkauf für 3KG KÄSE 1300€ via Kreditkarte abgerechnet.

Dann mal viel Erfolg, hilfsweise viel Spaß, dabei, den des Deutschen unkundigen Polizeibeamten zu erklären, was man überhaupt will.

Während man am Nachtisch lutscht könnte man sich zweckmäßigerweise über das griechische Recht informieren. Der Google-Übelsetzer erklärt einem gerne, was da steht.

Wenn man sich die Preisliste nicht ansieht, sondern sich nur vom Kellner sagen lässt, sitzt man am kurzen Ende.

Gerade im Urlaub und in Ländern, deren Sprache man nicht beherrscht, muss man sehr vorsichtig sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung