Kann ich wenn ich ein zweites Gap-Year mache, trotzdem von meinen Eltern Geld für die Ausbildung erwarten?

4 Antworten

Hallo,

für Deutschland gilt in dem Fall:

als Au-pair befindet sich ein Kind nicht in einer Ausbildung, sodass die Eltern während dieser Zeit auch nicht unterhaltspflichtig sind. Ist das Kind allerdings während der Au-pair-Zeit an einer ausländischen Universität eingeschrieben, kann eventuell ein Unterhaltsanspruch bestehen, falls das Auslandsstudium einen engen sachlichen Zusammenhang mit nachfolgender Ausbildung oder Studium aufweist.

Möglich, dass es in Österreich ähnlich gehandhabt wird, darin bin ich auch überfragt. 

Ja, ich hätte eigentlich auch Lust, mal ein Jahr zu verreisen. Vielleicht finanziert meine Mutter das ja (o.k, sie ist schon 82)...

Mädel, finanzier Dir das Reisejahr selbst!

In Deutschland hättest Du jedenfalls einen Anspruch auf Unterhalt bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung. Aber nicht für das Reisejahr.

Wäre ich Dein Vater, würde ich ein zweites Gammel-Jahr nicht finanzieren (zu leicht gewöhnt man sich ans Nichtstun auf Kosten anderer). Auf jeden Fall aber Deine Ausbildung. Auf die hast sogar einen Rechtsanspruch. Auch nach einer Pause - wenn diese nicht zu lange dauert.

Auch wenn Dein Umgang mit den Eltern schwierig ist, wirst Du diese Frage mit Deinen Eltern besprechen müssen. Die Ansichten, die Du hier liest, werden Deine Eltern kaum interessieren. Deine Frage hier ist also nutzlos wie ein Kropf.

Hallo,

ich vermute sehr, dass hier im Forum kein Experte für österreichisches Familienrecht, der diese Frage beantworten könnte, unterwegs ist.

In österreichischen Foren findet man solche Personen eher.

Gruß

RHW