Großen Bargeldbetrag auf eigenes Konto einzahlen problematisch?
Hallo,
ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung absolviert und danach mehrere Jahre gearbeitet. In der Zeit habe ich jeden Monat einen gewissen Betrag abgehoben und als Bargeld gespart. Mittlerweile ist eine mittlerer fünfstelliger Betrag zusammengekommen.
Nun möchte ich dieses Bargeld wieder auf mein Konto einzahlen. Sehe ich es richtig, dass ich am Schalter Probleme bekommen werde? Ich habe Nachweise in Form von Gehaltsabrechnungen und von Kontoauszügen die belegen, dass ich über viele Jahre hinweg monatlich höhere Beträge abgehoben habe.
Übrigens: Nein, ich habe das Geld nicht "versteckt" um Bafög zu erhalten. Ich erhielt ein einkommensunabhängiges Stipendium.
5 Antworten
Ohne große Al-Capone oder El Chapo-Fantasien: Nein. Du hast nichts zu befürchten. Du hast gespart und eine 5-stellige einmalige Einzahlung (ist unerheblich!) dürfte keine Meldung wegen dem Geldwäschegesetz nach sich ziehen. Du musst zwar deinen Ausweis vorlegen, aber das ist ja in Ordnung, und solange du nicht jede Woche 50.000 € einzahlst oder jeden Monat, wird auch keine Untersuchung eingeleitet. Wenn du allerdings nur wenige hundert oder nur 1000-2000 € im Monat als Einkommen hast und dann 1 Million € einzahlst, dann wird näher geprüft.
Genau, Du hast jeden Monat was abgehoben um es dann irgendwann als eine Summe wieder einzuzahlen ….macht doch jeder ;-)
ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung absolviert und danach mehrere Jahre gearbeitet.
Wenn ich mir Deine früheren Fragen ansehe, dann komme ich ins Grübeln, bei welchen Sachverhalten mir oder anderen Märchen aufgetischt wurden, z. B. Wohngeld, Auswandern. Dein Steuerbescheid von 2016 zeigt nicht dieses Sparpotential.
So ist es offenbar auch bei obigem Sachverhalt. Plötzlich soll ein mittlerer(!) fünfstelliger Betrag eingezahlt werden. Welcher Sachverhalt ist neu eingetreten, dass dies gerade jetzt passieren soll und dies nicht schon bei einem niedrigen fünfstelligen Betrag hätte erfolgen können?
Es wirkt unglaubwürdig. Die Bank sollte eine Mitteilung wegen Verdachts auf Geldwäsche versenden. Für mich ist ein "mittlerer fünfstelliger Betrag" um die 50.000 € und die bleiben nicht über, ohne schwarz zu arbeiten, für jemanden Geld zu waschen, Drogen zu handeln oder einem anderen Gewerbe nachzugehen. Es ist einfach zu absurd, ohne Not riesige Beträge zu Hause zu horten und vielleicht auch noch damit umzuziehen. Anfangs könnte das wer glauben aber wenn es in den fünfstelligen Bereich geht, muss man schon wenigstens 80 Jahre alt sein und zumindest den letzten Weltkrieg miterlebt haben, damit man jemandem die Verschrobenheit glaubt.
Wenn du dann ins Visier der Ermittler kommst, hast du allerdings eine andere Situation als andere.
Wenn du wirklich jeden Monat deutlich mehr abgehoben hast als du einschließlich Miete und so weiter zum Leben brauchst, glaubt dir die Story erst mal immer noch keiner. Nur hast du aufgrund des vielleicht damals schon geplanten Studiums ein gutes Argument: Du hast es versteckt, um Bafög zu erhalten!!!
Was für Probleme erwartest Du? Bei Bareinzahlung von mehr als 15.000 Euro muss man sich durch Vorlage des Ausweises identifizieren. Mehr nicht.
Ob die zuständige Abteilung der Bank dann Meldung wegen Geldwäscheverdacht erstattet ist natürlich schwer abschätzbar, kommt aber weit seltener vor als daß die Bankkunden befürchten.
Allerdings lustig ist die Story schon. Eine Aktion Eichhörnchen soll zu Barersparnissen in fünfstelliger Höhe geführt haben. Wenn jemals diese Sache dem Finanzamt zur Kenntnis kommt halten sich die Beamten den Bauch vor Lachen.