Kann ich einen Autoverkauf rückgängig machen?
Hallo,
ich habe mein Auto an einen Bekannten verkauft. Er hat 1/4tel des Kaufpreises anbezahlt und für den Restbetrag haben wir eine Ratenzahlung für 6 Monate vereinbart.
Er hat keine Rate davon bezahlt und ist jetzt schon 3 Monate im Rückstand.
Das Auto steht in einer Werkstatt und die haben auch den Schlüssel.
Er selbst ist verschwunden und er Brief liegt bei der Polizei.
Kann ich das Auto einfach dort wieder abholen oder was kann ich da tun?
Es gibt einen Kaufvertrag, in dem steht ... "Der Käufer erkennt an, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt"
5 Antworten
Du hast Sicherungseigentum an dem Fahrzeug.
Das würde im Normalfall allerdings nicht dazu berechtigten, selbst zu vollstrecken.
Normalfall ist hier allerdings nicht. Der Schuldner ist nicht auffindbar. Man kann das als Aufgabe des Besitzes ansehen.
Klar sein muss Dir, dass die Werkstatt wegen ihrer Aufwendungen, und wenn es auch nur Standgebühren sind, ein Werkunternehmerpfandrecht an dem Fahrzeug hat und das völlig unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat.
Ohne Bezahlung bekommst Du das Fahrzeug ohnehin nicht ausgehändigt.
Problematisch kann es werden wenn man von Dir einen Nachweis der Berechtigung haben will. Die Fahrzeugpapiere hast Du ja nicht und mit einem Kaufvertrag wird sich keine Werkstatt rumplagen wollen.
Da könnte Dir nur noch ein Anwalt helfen.
Wurde das Auto auf den Käufer umgemeldet ?
Wo befinden sich die KFZ Papiere ?
Laut Kaufvertrag gehört es Dir , Du kannst es abholen
Es ist nicht vollständig bezahlt
Nein, darfst du nicht. Du bist nicht Eigentümer, sondern dein Bekannter. Ausnahme wäre, wenn du im Kaufvertrag einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung vereinbart hattest. Davon schreibst du aber nichts. Du kannst den Kaufpreis bzw. die Raten von deinem Bekannten fordern bzw. einklagen.
Es gibt einen Kaufvertrag, in dem steht ... "Der Käufer erkennt an, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt"
Du bist doch gar nicht mehr der Eigentümer, warum solltest Du den dann abholen/einziehen dürfen!?!?
Mal ganz davon abgesehen, dass die Werkstatt den vermutlich eh nur gegen Begleichung der Rechnung rausgeben (Pfandrecht) würde!
Leite ein Mahnverfahren gegen den Bekannten ein und gut ist.
Warum liegen die Wagenpapiere bei der Polizei? Wurde der Wagen bei einer Straftat verwendet? Hat die Polizei die einkassiert, weil der Wagen an einem Unfall beteiligt war?
Warum in der Werkstatt? Unfallschaden? Anderer Schaden?
Wichtig ist, dass Du die Papiere bekommst. Also mit der Polizei ins benehmen setzen.
Wie @Privatier59 schreibt, macht das am besten ein Anwalt.
Wenn Du die Papiere hast, wird es mit der Werkstatt einfacher, da muss nur bezahlt werden.
Ich habe die Werkstattrechnung bezahlt und das Auto steht jetzt bei mir. Ich bin mir nicht sicher, ob die Polizei mir den Fahrzeugbrief gibt, damit ich das Fahrzeug auf mich wieder anmelden kann. Wahrscheinlich brauche ich wirklich einen Anwalt, der dies mit der Polizei klärt.
Laut Kaufvertrag bin ich es noch, da das Fahrzeug noch nicht vollständig bezahlt ist.
Die Werkstattrechnung habe ich bezahlt.