Kann ich einen Autoverkauf rückgängig machen?


19.12.2023, 21:07

Es gibt einen Kaufvertrag, in dem steht ... "Der Käufer erkennt an, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt"

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast Sicherungseigentum an dem Fahrzeug.

Das würde im Normalfall allerdings nicht dazu berechtigten, selbst zu vollstrecken.

Normalfall ist hier allerdings nicht. Der Schuldner ist nicht auffindbar. Man kann das als Aufgabe des Besitzes ansehen.

Klar sein muss Dir, dass die Werkstatt wegen ihrer Aufwendungen, und wenn es auch nur Standgebühren sind, ein Werkunternehmerpfandrecht an dem Fahrzeug hat und das völlig unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat.

Ohne Bezahlung bekommst Du das Fahrzeug ohnehin nicht ausgehändigt.

Problematisch kann es werden wenn man von Dir einen Nachweis der Berechtigung haben will. Die Fahrzeugpapiere hast Du ja nicht und mit einem Kaufvertrag wird sich keine Werkstatt rumplagen wollen.

Da könnte Dir nur noch ein Anwalt helfen.

Wurde das Auto auf den Käufer umgemeldet ?

Wo befinden sich die KFZ Papiere ?

Laut Kaufvertrag gehört es Dir , Du kannst es abholen

Es ist nicht vollständig bezahlt

Nein, darfst du nicht. Du bist nicht Eigentümer, sondern dein Bekannter. Ausnahme wäre, wenn du im Kaufvertrag einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung vereinbart hattest. Davon schreibst du aber nichts. Du kannst den Kaufpreis bzw. die Raten von deinem Bekannten fordern bzw. einklagen.


kammerl 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 19:56

Es gibt einen Kaufvertrag, in dem steht ... "Der Käufer erkennt an, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt"

Du bist doch gar nicht mehr der Eigentümer, warum solltest Du den dann abholen/einziehen dürfen!?!?

Mal ganz davon abgesehen, dass die Werkstatt den vermutlich eh nur gegen Begleichung der Rechnung rausgeben (Pfandrecht) würde!

Leite ein Mahnverfahren gegen den Bekannten ein und gut ist.


kammerl 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 20:22

Laut Kaufvertrag bin ich es noch, da das Fahrzeug noch nicht vollständig bezahlt ist.
Die Werkstattrechnung habe ich bezahlt.

Alarm67  19.12.2023, 20:51
@kammerl

Warum teilst Du der Community solche wichtigen Informationen nicht bereits in der Frage mit!?!?

kammerl 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 21:07
@Alarm67

Alarm67, ich habe dies dem 1ten Beantworter UntertakerOWL als Kommentar geschrieben. Tut mir leid, wenn dies nicht klar war. Ich habe es jetzt gleich meiner Frage hinzugefügt.

Warum liegen die Wagenpapiere bei der Polizei? Wurde der Wagen bei einer Straftat verwendet? Hat die Polizei die einkassiert, weil der Wagen an einem Unfall beteiligt war?

Warum in der Werkstatt? Unfallschaden? Anderer Schaden?

Wichtig ist, dass Du die Papiere bekommst. Also mit der Polizei ins benehmen setzen.

Wie @Privatier59 schreibt, macht das am besten ein Anwalt.

Wenn Du die Papiere hast, wird es mit der Werkstatt einfacher, da muss nur bezahlt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

kammerl 
Beitragsersteller
 20.12.2023, 18:42

Ich habe die Werkstattrechnung bezahlt und das Auto steht jetzt bei mir. Ich bin mir nicht sicher, ob die Polizei mir den Fahrzeugbrief gibt, damit ich das Fahrzeug auf mich wieder anmelden kann. Wahrscheinlich brauche ich wirklich einen Anwalt, der dies mit der Polizei klärt.