Kann ich durch Verluste mit einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer/Lohnsteuer geltend machen?
Verluste aus GBR mit Einkommenssteuer verrechnen
Hallo Zusammen, ich bin 25 und habe meine letzten Steuererklärungen von einem Steuerhilfsverein machen lassen. Dieses Jahr habe ich mich viel mit dem Thema beschäftigt und möchte jetzt selbst aktiv werden.Über einen meiner Professoren wurde mir kund getan, dass man auch bei der Steuererklärung kreativ sein kann. Ich habe für meinen Großvater Letzt ein Konzept für einen Familienpool entworfen, damit er seine Immobilien bündeln und unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer besser weitergeben kann. Dabei kam ich auf eine Idee. Hierzu bitte keine Kommentare bezüglich Moral. Falls jmd. hier Ahnung bezüglich der rechtlichen Machbarkeit meiner Idee hat bitte ich einfach nur um fachliches Feedback. Mein Plan: Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung. ( Sein Steuerberater würde in den ersten Jahren die Buchhaltung übernehmen (bin mir über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gewerbeformen bewusst)) Ich würde ihm in Zukunft dabei unterstützen seine 5 Häuser mit insgesamt 12 Mietwohnungen zu vermieten ( Anzeigen schalten usw.) Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete. Die Miete würde ungefähr die Höhe meiner Einkommenssteuerabgaben meines jetzigen Jobs betragen. Da meine Consulting GbR nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle, was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Verlust. Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Die restlichen 85% legt er in Rücklagen für die GbR an und unter der Hand ist vereinbart, dass ich mein Geld im Erbfall gesondert vererbt bekomme. Ich zahle damit zwar jeden Monat ca 400€ miete an ihn, könnte diese aber über meine Steuererklärung und die Verluste meiner GbR geltend machen und 85% meiner Mietzahlungen werden sicher für mich aufbewahrt. Einziger Verliere hier = Das Finanzamt von denen ich meine Einkommenssteuer zurück verlange. Ist das rechtlich machbar? Gibt es noch andere Ideen für mein Szenario um künstliche Werbungskosten zu erzeugen? Vielen Dank für eure Hilfe
4 Antworten
Keine Ahnung, was du studierst (Medizin? BWL mit Schwerpunkt Marketing?) aber dein Plan wirkt absurd.
Eine GbR ist jedenfalls eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie braucht mehr als einen Beteiligten. Genaueres kannst du nachlesen, egal was du studierst.
Unternehmen, die ständig Verlust machen haben ein Liebhaberei-Thema. Deine Verluste würden also (auch nachträglich) aberkannt. Auch hier nachlesen.
Eine GmbH ist gewerbesteuerpflichtig.
Dazu gibt es auch noch missbräuchliche Gestaltung. Was das ist, kannst du in § 42 Abgabenordnung nachlesen.
Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen.
Eine GbR zahlt keine Körperschaftsteuer, sondern nur Kapitalgesellschaften. Der Gewinn einer GbR wird auf die Gesellschafter verteilt (erklärung zur einheitlichen udn gesonderten Feststellung der Einkünfte) udn von denen versteuert.
Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete.
Wie willst Du das alleine machen? Eine GbR besteht immer aus mindestens 2 natürlichen, oder juristischen Personen. Oder lässt Du auch gern Gruppenfotos von Dir machen?
Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung.
Kann er seine Immobilien nicht wie bisher verwalten? Bringt ihm doch nur kosten udn der Steuervorteil durch die Kosten ist zwingend geringer als die Kosten.
Da meine Consulting GbR Einzelfirma nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle,
was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache
ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Einzelfirma Verlust.
Natürlich kannst Du Verlust machen, aber spätestens nach 3 Jahren, werden Dir alle zurückliegenden Verluste gestrichen, weil Dein Unternehmen wegen nachhaltiger Verluste als Liebhaberei qualifiziert wird.
WEnn DEin Opa seine Mieterträge nur noch mit 15 % versteuern soll, müsste er seine Immobilien in die Vermögensverwaltungs GmbH einbringen, was natürlich technisch mglich ist. Aber ich hoffe, dass er von der Rente leben kann udn kein Geld aus der Vermietung braucht, denn das Modell kann bereits kippen, wenn er sich Gewinne der GmbH ausschütten muss.
Zum Thema "Erbschaftsteuer" äußtere ich mal nicht, denn "unter der Hand" geht da gar nichts, sondern eine kluge "Erbschaftsteuertaktik" will wohl überlegt sein.
Ich denke, Du hast Deine Überlegungen/Weisheiten aus Studienunterlagen, aber weder selbst, noch Dein Professor hat praktische Erfahrungen im Steuerrecht.
ich mag deine Beiträge :-)), sieht so aus als wäre die Gier mal wieder größer als die Überlegung sich einen guten Steuerberater zu suchen und ein vernünftiges Konzept zu schmieden um die Immoblien weiter zu geben......
Bekommst ein "Danke" für andere Tipps um Steuern zurückbekommen zu können. Derzeit fallen bei mir nur Fahrtkosten und ein paar Werbungskosten für Kleidung und PC an.
Hallo,
Ihre ganzen Überlegungen zu den Gesellschaften erscheinen mir hinsichtlich des beabsichtigten Ziels recht umständlich.
Gesellschaften dienen - neben dem gemeinschaftlichen Wirken der Beteiligten zum selben Zweck - natürlich insbesondere den aufkommenden Haftungs- und Gewinnverteilungsfragen.
Der beabsichtigte Effekt, also Einnahmen und Ausgaben zu verschieben bzw. zu "erzeugen", kann hier auch ohne verwaltungsaufwändige Konstruktionen erreicht werden.
Ihre Tätigkeit als Verwalter ("Consulting") kann ebenso gut/schlecht als Einzelunternehmen erfolgen. Das hierfür benötigte Arbeitszimmer könnte dann entweder häusliches Arbeitszimmer oder als angemietetes Arbeitszimmer/Geschäftsräume steuerlich geltend gemacht werden.
Der Großvater muss ebenso wenig eine Gesellschaft für die fünf Häuser gründen, um sich beraten zu lassen. Aus dessen Sicht kann es sogar sinnvoll sein, die Häuser verwalten zu lassen. Sofern die Beratung/Verwaltung dann zu fremdüblichen Konditionen erfolgt, sehe ich insofern keine Einwände gegen dessen Werbungskostenabzug.
Letztlich ist das hier erstrebte Konstrukt aber vom Consulting-Unternehmen abhängig. Wenn dieses nämlich nicht nach außen hin am Markt tätig ist und gar keine Gewinne erwirtschaftet, wird die Gewinnerzielungsabsicht früher oder später in Frage gestellt.
Die Grundstücke können zwar z.B. von einer GmbH oder UG verwaltet werden. Die Grundstücke sollten aber nicht als Eigentum in eine solche Gesellschaften eingebracht werden, da diese Kraft Rechtsform gewerblich tätig sind und die Grundstücke dadurch bei Veräußerung steuerlich verhaftet bleiben. Erbrechtlich sind Grundstücke im Gesellschaftsvermögen auch nur bedingt "nützlich", da sich bei Auflösung/Veräußerung genauso um Werte gestritten werden könnte.
Um Steuern über ein "künstliches" Unternehmen zu "sparen" gibt es auch genug Möglichkeiten, die den Großvater nicht mit reinziehen.
Wie wäre es denn, sich statt in Steuertricksereien in Mietrecht und Gebäudeverwaltung einzulesen? Anstatt risikobelastete Ausgaben zu erzeugen könnten Sie doch stattdessen die Einnahmenseite verbessern?
MfG
-Valeskix
Die selbe Frage in einem anderen Forum.