Kann ich die Kosten für mein Semesterticket in den Werbungskosten angeben, wenn ich Vollzeit arbeite und nur noch Scheinstudent bin?

3 Antworten

Nicht die Fahrten zwischen Düsseldorf und Köln können geltend gemacht werden. Aber die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dafür bekommt man die Entfernungspauschale. Sollten die Kosten für den ÖPNV höher sein, dann können diese angesetzt werden.


MDong 
Beitragsersteller
 22.03.2023, 00:04

Das meinte ich damit. Aber die Kosten für ÖPNV musste ich ja nicht tragen, weil ich das günstigere Ticket hatte. Wenn ich die Kosten angebe müsste ich doch einen Nachweis haben, dass ich das Geld auch ausgegeben habe, oder nicht?

Wenn Du die Kosten gehabt hast...

Im Allgemeinen können Ausgaben für Semestertickets von Studenten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn du jedoch bereits in eine Festanstellung gewechselt bist und nur noch als Scheinstudent eingeschrieben bist, könnte es schwierig sein, diese Kosten als Werbungskosten abzusetzen.


MDong 
Beitragsersteller
 22.03.2023, 00:06

Ich glaube es ist auch fast egal. Ich habe heute mal probiert, ob es in Elster einen Unterschied macht, wenn ich meine Kosten angebe. Das tut es nicht. Ob da 0€ oder 200€ steht, scheint keinen Unterschied zu machen.🤔