Kann ich die Kosten für mein Semesterticket in den Werbungskosten angeben, wenn ich Vollzeit arbeite und nur noch Scheinstudent bin?
Hallo,
ich bin letztes Jahr im März in die Festanstellung gewechselt, war aber noch weiter eingeschrieben und habe das Semesterticket zum Pendeln zwischen Düsseldorf und Köln benutzt. Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für das Semesterticket in der Steuererklärung angeben kann oder ob ich das lassen sollte, weil ich ja eigentlich kein Student mehr war?
Und wenn ja: Das Semesterticket teilt sich in VRR-Tarif und NRW-Tarif auf. Gebe ich dann nur die kosten für den NRW-Tarif an? (Köln ist nicht im VRR)
Außerdem war ich im Januar+Februar noch Werkstudent. Kann ich die Tage an denen ich in diesen Monaten ins Office gefahren bin auch zählen oder gilt die Pendlerpauschale erst ab dem Tag der Festanstellung?
3 Antworten
Nicht die Fahrten zwischen Düsseldorf und Köln können geltend gemacht werden. Aber die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dafür bekommt man die Entfernungspauschale. Sollten die Kosten für den ÖPNV höher sein, dann können diese angesetzt werden.
Das meinte ich damit. Aber die Kosten für ÖPNV musste ich ja nicht tragen, weil ich das günstigere Ticket hatte. Wenn ich die Kosten angebe müsste ich doch einen Nachweis haben, dass ich das Geld auch ausgegeben habe, oder nicht?
Wenn Du die Kosten gehabt hast...
Im Allgemeinen können Ausgaben für Semestertickets von Studenten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn du jedoch bereits in eine Festanstellung gewechselt bist und nur noch als Scheinstudent eingeschrieben bist, könnte es schwierig sein, diese Kosten als Werbungskosten abzusetzen.
Ich glaube es ist auch fast egal. Ich habe heute mal probiert, ob es in Elster einen Unterschied macht, wenn ich meine Kosten angebe. Das tut es nicht. Ob da 0€ oder 200€ steht, scheint keinen Unterschied zu machen.🤔