Aus meiner täglichen Praxis als Finanzierungsmakler kann ich klar sagen: ja. Es gibt dabei folgende Unterschiede: gerade bei älteren Objekten wird gerne auch eine Innenbesichtigung durchgeführt, bei neueren Immobilien fährt der Gutachter oft nur vorbei, macht Aussenaufnahmen und prüft, ob die vom Kunden gemachten Angaben schlüssig sind. Das bekommen die Leute oft gar nicht mit.
Ab einer - je nach Bank unterschiedlich - hohen Finanzierungssumme (oder Objektwert) wird oft generell ein Gutachten fällig; z.b. ab 400.000 Euro.
Die Kosten hierfür trägt die Bank, da es ja ihrem eigenen Interesse dient. So haben auch die Gerichte vor einiger Zeit entschieden, als Kunden gegen die Praxis geklagt hatten, daß Banken die Gebühren ihnen berechnet haben.
Eine andere Sache ist es, wenn der Kunde das Gutachten in Auftrag gibt. Einige Banken handhaben es auch so, daß sie dem Kunden klar machen, daß er für die Beibringung des Gutachtens zuständig ist und sonst keine Beantragung möglich ist. Ob das so haltbar ist, weiß ich nicht; das wird die künftige Rechtssprechung zeigen.
Bei der Auswahl des Gutachters hat man kein Mitspracherecht, da der Auftraggeber die Auswahl trifft. Aus dem gleichen Grunde erhält man normalerweise auch keine Einsicht in das Gutachten.
Wenn man selbst den Gutachter bezahlt, ist es natürlich etwas anderes. Man muß dann nur unbedingt vorher mit der Bank vereinbaren, daß diese Person auch anerkannt wird. Oft verlangen die Banken einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Irgend eine anerkannte Zertifizierung muß er aber auf jeden Fall haben.