Kann ein Passivtausch erfolgswirksam sein?
Liebe Community,
kann ein Passivtausch erfolgswirksam sein? Und wenn ja, könnt ihr mir einen Buchungssatz als Beispiel nennen?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Eine Lieferantenverbindlichkeit wird durch einen Bankkredit getilgt.
Lieferantenverb. vermindern sich, die Bankverbindlichkeiten erhöhen sich.
Aktivtausch, oder Passivtausch können nicht erfolgswirksam sein.
Erfolgswirksam beinhaltet, dass ein Erfolgskonto berührt wird.
Erfolgt die Auflösung gewinnwirksam (d.h. als Gegenkonto wird ein Erfolgskonto angesprochen), dann liegt kein Passivtausch vor.
Erfolgt sie nicht gewinnwirksam (d.h. als Gegenkonto wird ein anderes Passivkonto angesprochen, z.B. Verbindlichkeiten), dann liegt ein echter Passivtausch vor, aber eben keine Gewinnauswirkung.
Was lehrt uns das? Ein Passivtausch kann niemals erfolgswirksam sein.
Vielen Dank für deine Antwort.
In meinem Skript steht als Beispiel für einen Passivtausch folgendes: "Aufwand und Zugang von Verbindlichkeiten"
Was bedeutet das dann in dem Zusammenhang?
Damit scheint gemeint zu sein:
Aufwand vermindert den Gewinn. geringerer Gewinn vermindert Eigenkapital und Verbindlichkeiten erhöhen sich.
Das wäre für mich ein "Passivtausch um die Ecke herum," was ich für falsch halte. Seltsamer Skriptverfasser.
hmm , und wo schlägt sich die Summe aller Ertragskonten nieder ? Letztendlich im Eigenkapital.
Ein Tausch würde aber bedeuten, Verbindlichkeiten werden weniger und Eigenkapital steigt, weil dadruch ein Gewinn ensteht. Ist kaum möglich, außer wie gesagt, bereits ertragsmindernd gebuchte Rückstellungen oder z.B. ein Liefrant verzichtet auf die Bezahlung der Rechnung .... :-)
Nein, es können auch die Verbindlichkeiten steigen und das Kapital weniger werden. erüllt den gleichen Zweck.
Bildung von Rückstellungen ist ein erfolgswirksamer Passivtausch. (Aufw. f. Rückst. an Rückstellungen)
Der Gewinn geht in das Eigenkapital ein, das ist richtig, aber kein Fachmann im Steuerbereich wird das als Passivtausch definieren. Ich mache seit fast 48 Jahren in Sachen Steuerberatung und Bilanzrecht, aber aber noch kein Kollege hat die Zuführung zu einer Rückstellung als Passivtausch definiert.
Unser Prof tut es... Irgendwie ist in Rechnungswesen alles Definitionssache...
Ah ein Professor. Eindeutig kein Praktiker. Da waren die Profs in Hannover, näher an der Praxis. Ich habe nach meiner Lehre und der späteren StB-Prüfung nämlich noch Ökonomie studiert.
Als Passivtausch werden in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung nur Buchungen angesehen, die direkt Bilanzpositionen ansprechen und nicht über das Vehikel GuV.
Von einem Passivtausch sprechen Betriebswirte immer dann, wenn mindestens zwei Positionen der Passivseite der Bilanz betroffen sind. Allerdings hat ein solcher Geschäftsvorfall keinerlei Auswirkungen auf die Bilanzsumme an sich, auch der Erfolg des Unternehmens ist nicht betroffen. Somit ist der Passivtausch immer erfolgsneutral.
https://www.rechnungswesen-verstehen.de/grundlagen-buchfuehrung/passivtausch.php
Bei einem Aktivtausch kann das Eigenkapital ja grundsätzlich nicht berührt werden, da das EK ja ein Passivkonto ist.
Beim Passivtausch wäre es ja theoretisch möglich, wie ist das z.B. bei der Auflösung einer Rückstellung?