Die Einlagensicherung gilt im Zweifel immer pro Institut, zumindest bisher. ( Könnte man ja ändern ).

D.h. , Sparkasse XY und Sparkasse AB sind zwei Institute mit eigener Sicherungsgrenze.

Ob es dennoch Sinn macht z.B. 1 Mio auf 10 verschiedene Instittue aufzuteilen ? Jein. Macht es nur, wenn genau deine eine Sparkasse pleite gehen würde und niemand anders ( Landkreis , Bund ) die Einlagen mal wieder sichern würde ( in der Presse stünde natürlich, die Bank wäre gerettet worden , die Bank hat dadurch aber keinen Vorteil ).

Spätestens wenn aber alle 10 Banken auf die Du verteilt hast pleite gehen, stellt sich die Frage nach dem Sinn nicht mehr, weil dann stellt sich die Frage, ob überhaupt irgendwas aus der Sicherung geleistet wird.

Es ist Kraft Logik völlig unmöglich, alle Einlagen unter 100.000 abzusichern. Das geht schlicht und ergreifend nicht. ( Theoretisch steigt durch die Aufteilung der Anteil gesicherter Einlagen was für alle die Sicherung im Falle eines Totalcrashes senkt ).

...zur Antwort

Was die Legalität des geschenkten Vermögens angeht, bist Du meiner Meinung nach nicht in der Nachweispflicht. Wenn man alle möglichen und umöglichen Eventualitäten ausschließen wollte, macht ihr beide einen notariellen Schenkungsvertrag, welcher beweist , dass Du das Geld geschenkt bekamst und es zu dir nicht illegal gelangte. ( Bestimmte Regelungen wie z.B. die Auszeichnung des Geschäftsvorfalls wegen Bareinzahlung aufgrund des Geldwäschegesetzes bleiben davon natürlich unberührt ).

Wenn dein Vater das verschenkte Geld irgenwie illegal erworben hat ( z.B. Schwarzarbeit, kriminelle Handlung ) ist das nicht dein Ding und Du must das nicht nachweisen und auch nicht dafür bürgen.

Ansonsten meine vollkommene Hochachtung ob solcher Steuerehrlichkeit.

In der Regel interessiert es nur die Leute, die > Freibetrag erben, wie sie das auch noch steuerfrei hinbekommen.

Hut ab.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.