Gebührenhöhe für Sicherheitenaustausch: Bank verlangt 750 € für einen Austausch von 28.000 € in eine anderes Grundbuch - stimmt der Betrag?

Ich bin derzeit dabei einen Sicherheitenaustausch durch zuführen. Das Restdarlehen soll in das Grundbuch einer weiteren Immobilieeingetragen werden, in deren Grundbuch die Bank bereits eingetragen ist. Fürdiesen Vorgang ist eine Grundschulderhöhung um 16000,- € erfoderlich, diegesamte Grundschuld liegt dann bei 40.000,- €, die Immobilie ist mit ca. 55.000,-€ bewertet worden.

Die Bank hat diesem zugestimmt, verlangt aber eineBearbeitungsgebühr von 750,- €.

Über diesen hohen Betrag bin ich erstaunt!

Diese 750,- € stehen in einer Preisliste, die online nichteinsehbar ist und die ich erst auf Nachfrage erhalten habe. Man verlangt vonmir, zu unterzeichnen, das ich über die Preislisten informiert war und die Bankweigert sich, den Sicherheitenaustausch durch zu führen, wenn ich nicht dieseenorme Gebühr von 750,- € bezahle, um 28.000,- € Kredit in dem weiterenGrundbuch unter zu bringen.

Diese 750,- € stehen, wie ich nun gesehen habe, tatsächlichin der mir zugesanten Preislist, der HASPA. Diese Summe fällt grundsätzlich an,egal ob es sich um einen Sicherheitenaustausch und Objektbewertung von 1 Miohandelt oder eben wie bei mir in Höhe von 28.000,- €!

Soweit ich informiert bin, habe ich ein Anrecht auf eineRechnung mit Aufstellung des Aufwandes, den die Bank hat. Die 750,- € könnennicht auf den Aufwand bezogen sein, wenn diese Gebühr Kredithöhen unabhängigeingefordert wird.

Auf schriftliche Aufforderung mir eine aufwandbezogenRechnung mit Darstellung des Aufwandes der Bank zu senden, erhalte ich lediglichdie Antwort:

"Ihnen steht es selbstverständlich frei entweder denangebotenen Sicherheitentausch mit Erfüllung der Auflagen anzunehmen oder dieDarlehen abzulösen. An den anfallenden Gebühren des Sicherheitentausches hatund wird sich nichts ändern, die Höhe des Vorfälligkeitsentgeltes beivorzeitiger Ablösung der Darlehen wird bei erfolgter Ablösung zum Stichtagermittelt."

Dies bedeutet, ich komme nur zu meinem Recht, wenn ich eineungerechtfertigt hohe Gebühr bezahle.

Was kann ich dagegen tun?

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Erscheint selbst mir als Bänker relativ hoch die Gebühr.

Kann es sein, dass hier auch alle anderen Gebühren mit abgegolten sind, insbesondere der Notar ? Weil wenn der irgendwo im Grundbuch "rummachen" muss, kostet es ja auch immer ein Heidengeld.

Für "all in" , also Gebühr für alle und alles die beteiligt sind, geht das dann vielleicht schon in Ordnung.

 

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Die Einlagensicherung gilt im Zweifel immer pro Institut, zumindest bisher. ( Könnte man ja ändern ).

D.h. , Sparkasse XY und Sparkasse AB sind zwei Institute mit eigener Sicherungsgrenze.

Ob es dennoch Sinn macht z.B. 1 Mio auf 10 verschiedene Instittue aufzuteilen ? Jein. Macht es nur, wenn genau deine eine Sparkasse pleite gehen würde und niemand anders ( Landkreis , Bund ) die Einlagen mal wieder sichern würde ( in der Presse stünde natürlich, die Bank wäre gerettet worden , die Bank hat dadurch aber keinen Vorteil ).

Spätestens wenn aber alle 10 Banken auf die Du verteilt hast pleite gehen, stellt sich die Frage nach dem Sinn nicht mehr, weil dann stellt sich die Frage, ob überhaupt irgendwas aus der Sicherung geleistet wird.

Es ist Kraft Logik völlig unmöglich, alle Einlagen unter 100.000 abzusichern. Das geht schlicht und ergreifend nicht. ( Theoretisch steigt durch die Aufteilung der Anteil gesicherter Einlagen was für alle die Sicherung im Falle eines Totalcrashes senkt ).

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Ich denke mal, das Unternehmen hatte Gründe dafür. Scheinbar keine wirtschaftlich guten. Das war ja wohl ein Kapitalschnitt.

Dass man in solchen Fällen die Aktie vom Handel aussetzt ist klar, damit nicht die besser informierten die schlecht informierten übervorteilen.

Einklagen kannst Du natürlich nichts. Du hast Dich als Unternehmer betätigt, in einem Unternehmen, dass wohl nicht gut läuft. Das nennt man unternehmerisches Risiko. Tritt zwar selten ein, aber wenn, dann kostet es meist.

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Aufgefallen ist mir das auch schon und ich habe zumindest bei meinem REWE Markt auch schon mal den Eindruck gehabt, das kein Bon rauskommt, wenn ich ( oder andere Kunden ) sagen, dass sie keinen möchten.

Wenn man verzichtet obwohl er ausgedruckt wurde, nimmt ihn die Kassiererin und wirt ihn bei sich in den Müll.

Also dürfte wohl beides eine Rolle spielen - Papier sparen und weniger Müll "im Umfeld des Supermarktes", der ja die Leute stört und dann auch noch blöder Weise gleich eine negative Werbung für den Supermarkt macht, weil sein Name ja draufsteht ......

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Wie kann "im Depot" sich die Börse verändern ? Meinst Du die akutelle ( französisch : realtime ) Kursanzeige auf deinen Bestand ? Das ist doch klar, dass die DKB dort ändern muss, wenn sie auch nach 17.30 noch Kurse zeigen will, die aktuell sind.

Wenn es um die Ordererteilung geht, ist der Auftrag des Kunden maßgebend. Allerdings müssen die Banken aufgrund rechtllicher Vorgaben ( und damit sie nicht ihrem angeblichen Haupthobby Kundenabrippen nachgenen ) nach ihrer Erfahrung einen Börsenplatz "empfehlen".

Es kann jetzt natürlich bei der DKB sein ( kenne deren Orderforumular ja nicht ), dass man zwar den empfohlenen, vermutlich voreingestellten Börsenplatz überschreiben kann, diese aber ohne Bestätigung ( z.B. irgendwo nochmal einen extra Haken klicken oder rausnehmen ) automatisch wieder auf den empfohlenen Börsenplatz zurückspringt.

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Was die Legalität des geschenkten Vermögens angeht, bist Du meiner Meinung nach nicht in der Nachweispflicht. Wenn man alle möglichen und umöglichen Eventualitäten ausschließen wollte, macht ihr beide einen notariellen Schenkungsvertrag, welcher beweist , dass Du das Geld geschenkt bekamst und es zu dir nicht illegal gelangte. ( Bestimmte Regelungen wie z.B. die Auszeichnung des Geschäftsvorfalls wegen Bareinzahlung aufgrund des Geldwäschegesetzes bleiben davon natürlich unberührt ).

Wenn dein Vater das verschenkte Geld irgenwie illegal erworben hat ( z.B. Schwarzarbeit, kriminelle Handlung ) ist das nicht dein Ding und Du must das nicht nachweisen und auch nicht dafür bürgen.

Ansonsten meine vollkommene Hochachtung ob solcher Steuerehrlichkeit.

In der Regel interessiert es nur die Leute, die > Freibetrag erben, wie sie das auch noch steuerfrei hinbekommen.

Hut ab.

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Also, vieles von dem was Du schreibst ist richtig. dafür erst mal ein Lob !!

Wichtig ist, dass durch die Giralgeldschöpfung eben nicht nur "ein Kredit ohne Gegenleistung" entsteht ( dein Kommentar zum Verlustausgleich lässt vermuten, dass Du dies annahmst ) , sondern es entsteht eine Forderung und eine Verbindlichkeit in der gleichen Millisekunde.

Und da bei der Geldschöpfung auch Einlagen entstehen, ergibt sich somit u.U. auch eine Mindestreservepflicht dieser Einlagen und eben eine höhere zu haltenden Mindestreserve für die Geschäftsbank.

Du schreibst, es wäre egal, ob die Bank 10 oder 20 Euro auf das Zentralbankkonto überträgt, nur wo soll sie das hernehmen. Wie Du richtig erkannt hast, gibt es einen Unterschied zwischen Geld und Zentralbankgeld. Und die Zentralbank will zur Erfüllung der Mindestreserve eben Zentralbankgeld, dass wiederum nur die Zentralbank "schöpfen" kann, die Banken sind also hier in einer gewissen Abhängigkeit, da sie die Giralgeldschöpfung eben nur betreiben können, wenn die Zentralbank die hieraus resultierenden höheren Mindestreserveanforderungen entsprechen allimentiert ( wow, das klint fast wie im Lehrbuch ).

Dieser Sachverhalt , und deshalb steht es ja im Lehrbuch , ist nur theoretisch relevant. In der Praxis war es schon immer so, dass die Zentralbanken immer soviel Zentralbankgeld bereitgestellt haben, wie benötigt wurde.

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