Pfändungsschutzkonto: Ändert sich die Kontonummer nach Umwandlung?
Liebe Community,
ändert sich die Kontonummer nach Umwandlung eines bestehenden "normalen" Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)? Als Beispiel vielleicht ein Konto bei einer Sparkasse...
Bleibt die Kontonummer exakt dieselbe?
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG MemphisTheo
3 Antworten
Ich habe als Rechtsanwalt bereits zahlreiche Bescheinigungen für den erweiterten Freibetrag auf dem P-Konto erstellt. In bisher keinem Fall ist mir bekannt geworden, dass sich die Kontonummer geändert hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie zur Zeit ein Gemeinschaftskonto führen. Ein Gemeinschaftskonto kann nämlich nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Als P-Konto kann immer nur ein Einzelkonto geführt werden. Ein Gemeinschaftskonto muss daher erst in 2 Einzelkonten umgewandelt werden, bevor diese dann in jeweils ein P-Konto umgewandelt werden können. Hierdurch werden neue Kontonummern vergeben.
Vielen Dank für die Antwort. Sehr freundlich von Ihnen!
Ich denke nicht, die Kontonummer wird autom. vom System der Bank vergeben. Egal ob es dann letztlich als Geschäftskonto, Privatkonto, Guthabenkonto oder was weiß ich angelegt wird. Aber das wird sicher nicht generell bei allen Banken so sein. Frag die Bank, das macht Sinn wenn es für Dich wichtig ist.
Die Frage kann Dir wirklich nur Deine Sparkasse beantworten. Was hält Dich davon ab, dort nachzufragen?
Offenbar noch nie daran gedacht, dass das bei jeder Bank unterschiedlich gehandhabt wird!?
Vielen Dank für die Antwort.
Ich würde nicht behaupten wollen, dass das bei jeder Bank unterschiedlich gehandhabt wird. Dennoch wird es wohl nicht bei jeder Bank gleichermaßen gehandhabt. Und das ist ein feiner aber nicht kleiner Unterschied...
Diese Frage können mir (auch) diejenigen beantworten, die ihr Girokonto in ein P-Konto bereits umwandeln ließen. Wie kommen Sie darauf, das könne nur die Bank?