Kann ein Allein Erbe nach dem Berliner Testament das Haus was Erbmasse ist , für die Nacherben verkaufen?

4 Antworten

Der Verkauf des Nachlass-Grundstücks durch den befreiten Vorerben ist ohne Zustimmung der Nacherben möglich. Der Voreintrag des Vorerben im Grunduch ist nicht erforderlich.

Berliner Testament ist klar. Wer ist aber der Alleinerbe?

Handelt es sich hier um ein Ehepaar, das ein Berliner Testament abgefaßt hat und sich gegenseitig zum Alleinerben bestimmt hat? Die Nacherben (Kinder) haben doch die Möglichkeit beim Tod des Erstversterbenden ihr Pflichtteil einzufordern. Natürlich kann der überlebende Teil das Haus verkaufen, es sei denn, es ist beim Tod des Erstversterbenden eine Erbengemeinschaft entstanden - dann müßten alle mit unterschreiben.

Mit Zustimmung der Nacherben, ja.

Entscheidend ist der Erbschein - wenn dort dem überlebenden Ehegatten bzw. den leiblichen Kindern die Immobilie vererbt wird, ist vor einem Verkauf zunächst eine Grundbuchänderung durch einen Notar erforderlich.

Dann kann die Erbengemeinschaft verkaufen.

Die Nacherben können nicht übergangen werden.