Kann die operative GmbH die Holding mit der Geschäftsführung beauftragen?
Hallo zusammen,
ich bin der Geschäftsführer von einer Holding GmbH (gehört 100% mir) und der operativen GmbH (bin Mehrheitsgesellschafter). Macht es denn Sinn, wenn ich nur bei der Holding angestellt bin und die Holding von der operativen GmbH mit der Geschäftsführung beauftragt wird (Geschäftsbesorgungsvertrag)?
2 Antworten
Natürlich.
Das hätte den Vorteil, dass die Holding auch eine Kleinstgesellschaft gemäß § 267a HGB wäre, weil die Ausnahme des § 267a (3) nicht mehr greift.
Außerdem kann die Holding auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und so Vorsteuern abziehen.
dem kann ich zustimmen. Es ist in der Praxis üblich, dass die Geschäftsführer auch von größeren Gruppen nur in der Holding Ihre Gehälter beziehen und bei den Tochterunternehmen als GF bestellt, aber nicht angestellt sind, sondern diese Tochterunternehmen die Geschäftsführung per Management Fee an die Holding vergüten.