Achtung, nicht vergessen zu prüfen, ob bereits in der Türkei die Einkünfte besteuert wurden und ggf. Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen

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Hallo zusammen,

erstaunlich, dass hier auf eine Frage, die eindeutig im Gesetz geregelt ist, mit irgendwelchen Erfahrungen geantwortet wird, mit denen man doch gar nichts anfangen kann. Als Berufsträger, liebe Kollegen, sollten Sie erstmal ins Gesetz schauen.

Im § 36 Steuerberatungsgesetz ist es geregelt.

wfwbinder "Nun ist die Vorschrift aber so formuliert, dass es eine Ausbildung in den steuerberatenden Berufen sein muss."

Stimmt nicht. Im § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG ist von einem kaufmännischen Ausbildungsberuf die Rede, nach dessen Abschluss 6 Jahre praktische Tätigkeit erforderlich ist. Wo steht da was von steuerberatenden Berufen als Ausbildung?

Im § 36 Abs. 3 StBerG ist lediglich gefordert, dass in der praktischen Tätigkeit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der Bundes- oder Landessteuern sein müssen.

Wenn der Kollege also beispielsweise nach der Banklehre 6 Jahre lang in der Abteilung Kapitalertragsteuer tätig ist, sogar nur Teilzeit (16 Wochenstunden), ist die Voraussetzung erfüllt und er ist zur Steuerberaterprüfung zugelassen.

Rat2010 "Bankkaufmann und Steuerberater??? Hat nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun."

Siehe oben. Für Steuern aufgrund von Mehrungen von Privatvermögen, sei es durch Kapitalerträge oder im Immobilienbereich, hat ein Bankkaufmann durchaus passende Vorkenntnisse. Ist aber nur eine Meinung. Der Meinungsaustausch bringt an der Stelle nix, weil harte Fakten im Gesetz stehen: es ist möglich.

Lesen Sie hier weitere Details nach: https://taxmain.de/wie-wird-man-steuerberater/

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