Kann der Hausverwalter seine Buchhaltungsunterlagen digitalisieren und die Kosten den Eigentümern in Rechnung stellen?

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Was der Verwalter mit seinen Buchhaltungsunterlagen macht, ist seine Sache, die gehen Euch nichts an, deshalb muss er die Kosten dafür auch selbst tragen.

Wenn er Eure Unterlagen digitalisieren (und im Original entsorgen) will, benötigt er zunächst mal Euer Einverständnis, denn diese sind das Eigentum der WEG. Die hat er aufzubewahren, das ist eine der Pflichten als Verwalter.

Übrigens: Wenn Ihr die Digitalisierung genehmigt, solltet Ihr verlangen, dass das Ergebnis dieser Digitalisierung ohne spezielle Software lesbar ist. Es kann recht teuer werden, wenn man sich bei jedem Verwalterwechsel neue Archivierungs-Software anschaffen muss.