Kann der Hausverwalter seine Buchhaltungsunterlagen digitalisieren und die Kosten den Eigentümern in Rechnung stellen?
Unsere Hausverwaltung beabsichtig eine digitale Archivierung der Buchhaltungsunterlagen. Dafür möchte sie den Eigentümern pro Ordner 65 Euro berechnen. Darf sie das und müssen die Eigentümer die Kosten tragen. Oder bleiben die Kosten beim Hausverwalter?
2 Antworten
Was der Verwalter mit seinen Buchhaltungsunterlagen macht, ist seine Sache, die gehen Euch nichts an, deshalb muss er die Kosten dafür auch selbst tragen.
Wenn er Eure Unterlagen digitalisieren (und im Original entsorgen) will, benötigt er zunächst mal Euer Einverständnis, denn diese sind das Eigentum der WEG. Die hat er aufzubewahren, das ist eine der Pflichten als Verwalter.
Übrigens: Wenn Ihr die Digitalisierung genehmigt, solltet Ihr verlangen, dass das Ergebnis dieser Digitalisierung ohne spezielle Software lesbar ist. Es kann recht teuer werden, wenn man sich bei jedem Verwalterwechsel neue Archivierungs-Software anschaffen muss.
Hier ist nachzulesen, welche Kosten die Hausverwaltung geltend machen kann. Es richtet sich trotzdem nach dem Vertrag und den damit verbundenen Leistungsverzeichnis, der mit der Hausverwaltung geschlossen wurde.
https://ratgeber.immowelt.de/a/hausgeld-diese-kosten-teilen-sich-wohnungseigentuemer.html