Habe vor knapp einem Jahr einen Antrag beim Sozialamt auf Grundsicherung stellen müssen. Wurde vom Jobcenter dazu aufgefordert. Sozialamt hat verlangt Rentenantrag zu stellen, der wurde nun bewiligt - volle Erwerbsminderungsrente befristet auf zwei Jahre.
Nun zur eigentlichen Frage. Für welchen Zeitraum genau kann von mir die Vorlage von Kontoauszügen verlangt werden? Denn den Antrag hatte ich ja schon vor einem Jahr gestellt, die Leistungen vom Jobcenter liefen bis 29.02.2016. Kann von mir verlangt werden, dass ich für ein ganzes Jahr Kontoauszüge vorlegen muss, oder nur die letzten ein bis drei Monate ab heute oder ab Datum der damaligen Antragstellung? War nämlich heute erst da und habe den Rentenbescheid vorgelegt. Ich war davon ausgegangen das Jobcenter sei weiterhin für mich zuständig und hatte auch einen Weiterbewilligungsantrag gestellt.
Und was ich noch merkwürdig fand war, dass sie mir den Zeitraum nicht sagen wollte, sondern sie hat mehrfach gesagt sie schickt mir ein Schreiben per Post zu - wo dann eben der Zeitraum drinsteht. Ist das normal?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.