Jobcenter verarscht Menschen?
Sorry für diese provokative Überschrift, was besseres fällt mir zu der Situation nicht ein.
Undzwar ist eine Grundsicherung ein Grundrecht für jeden Bürger.
Ich wäre jetzt seit Januar vom Jobcenter angewiesen in Form von Sozialleistungen.
Ich habe mich im Februar darum gekümmert wieder in die BG meiner Mutter aufgenommen zu werden.
Als erstes kam ich persönlich und wurde nach Hause geschickt mit Unterlagen die ich ausfüllen soll. Dann bin ich wieder persönlich hin mit allen Unterlagen und seit wann meine ehemalige Beschäftigung vorbei ist.
Dann tat sich nichts und ich habe jetzt zwei mal angerufen mit der Vertröstung dass sich jemand darum kümmern wird. Dazu kam es nicht bis zum zweiten Anruf.
Es fühlt sich an als würde man hingehalten und verarscht werden von der jeweiligen Stelle. Vorallem wenn man nicht erwerbstätig und davon abhängig ist.
Hat schon jemand solche Erfahrungen gemacht mit den Sozialstellen?
Und wie setzt man sich bei sowas zur Wehr?
1 Antwort
Du hast hoffentlich irgend etwas Schriftliches darüber, dass Du den Antrag abgegeben hast, Das würde schon mal sehr helfen.
Du schreibst, dass Du für die Nachfragen angerufen hast. Oh, Anrufe bei Jobcentern sind oft wie Schall und Rauch. Wenn es um Jobcenter (oder Grundsicherungsamt) geht, immer alles schriftlich machen.
Deshalb schreibe per Einschreiben/Rückschein an das Jobcenter:
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A n f a n g
Dein Absender
Datum
Einschreiben/Rückschein
Adresse Jobcenter
Betreff: Az ... (wenn Du ein Aktenzeichen "schon" hast) / Sachstandsanfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ... gab ich persönlich meinen Antrag auf ... (so wie der Antrag tituliert ist) im Jobcenter ab und warte seitdem auf einen positiven Bescheid.
Am ... und am ...
- wenn Du Dir jeweils das Datum notiert hast, sonst "Zweimal"
rief ich in Ihrem Hause an, um zu erfahren, wie weit die Angelegenheit gediehen ist. Beide Male erhielt ich als Antwort, man würde sich darum kümmern.
Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen sorgfältig die eingereichten Anträge bearbeitet werden, denn es geht ja um die Existenssicherung Ihrer "Kunden", die in Gefahr sind, in finanzielle Not zu geraten oder bereits darin sind.
Auf die unterstützenden finanziellen Mittel zum Bestreiten meines Lebensunterhalts bin ich dringend angewiesen.
Bitte teilen sie mir - unbedingt zeitnah, damit meine ich innerhalb einer Woche - mit, wann ich mit einem positiven Bescheid von Ihnen sowie der ersten Zahlung auf das von mir angegebene Konto rechnen kann. Finanziell ist es inzwischen sehr, sehr eng bei mir!
Hochachtungsvoll
(Deine Unterschrift)
E n d e
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Meine Kollegen hier sind zwar schon oft genervt von den Hinweisen, die ich Fragestellern oft reingebe. Dein Schicksal zeigt nun, wie wichtig die Zurvefügungstellung dieser Hinweise ist.
Oft empfehle ich, zum Jobcenter nicht allein zu gehen, sondern sich von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt, begleiten zu lassen. Das geht ja nun in der Corona-Zeit leider nicht. Wäre in Deinem Fall dringend nötig.
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Wenn Du meine Antwort kommentieren willst, dann schreibe direkt unter dieser Antwort einen Kommentar (manche schreiben stattdessen eine neue Antwort, das kriege ich dann aber nicht mit).
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Hier nun meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Danke fürs Sternchen.
Freut mich sehr.
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