Ist meine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag gültig?

1 Antwort

„Das Arbeitsverhältnis dieses Vertrages kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.“

Und diese Frist gilt erkennbar für beide Vertragsparteien. Somit kannst Du , wie auch Dein Arbeitgeber, erst wieder per Ende September kündigen. Sonst bleibt nur noch ein Aufhebungsvertrag.


Maerz2019  28.05.2020, 06:29

Nein wilees, so einfach ist das nicht. Gem. BGB § 622 ist die Frist vollkommen unverhältnismäßig. Man beachte mal die Länge des Arbeitsverhältnisses = nur 2,5 Jahre.

Solche Kündigungsfristen haben eigentlich nur Führungskräfte nach wirklich vielen Jahren Betriebszugehörigkeit und Leute, die in einem Tarifvertrag arbeiten. Von einem Tarifvertrag oder einer Führungspositionen spricht der Fragesteller überhaupt nicht.

Die Frist wäre vor einem riskanten Aufhebungsvertrag in Corona-Zeiten bei einem Arbeitsrechtler zu prüfen. Es wird dann auf 4 Wochen zum Monatsende oder Monatsmitte hinauslaufen, wenn o. g. Voraussetzungen nicht gegeben sind.

H3isenberg 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 06:49
@Maerz2019

Es ist eine ganz normale Stelle als Angestellter. Leider hatte ich den Arbeitsvertrag nach der Ausbildung ein wenig blauäugig so unterschrieben.

Also einfach mal mit dem Vertrag zu einem Arbeitsrechtler gehen und diesen Urteilen lassen?

Maerz2019  28.05.2020, 06:56
@H3isenberg

Das macht dem Anwalt auch nicht viel Arbeit. Du kannst so eine Frage auch bei www.frag-einen-anwalt.de reinkippen.

Ich würde schätzen, für die Auskunft zahlst Du etwas zwischen 25,- und 45,- €. Du hilfst damit ganz nebenbei auch anderen Menschen, denn das Panel ist öffentlich. Dann legst Du das dem AG vor und dann sollen sie gucken, wo sie bleiben ....

Beachte bitte noch BGB § 622: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Viel Glück für Dich!