Ist eine Steuererstattung Einkommen oder Vermögen?
Hallo,
meiner Frage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Eine zu hohe Steuerschätzung bei VuV wurde durch Abgabe der Steuererklärung bereinigt und der vorher zu viel gezahlte Betrag wurde vom Finanzamt zurücküberwiesen. Nun muss diese Rückzahlung (die ja vorher zuviel gezahlt, also ja auch nie als Einkommen vorhanden war) als Einkommen versteuert werden. Kann denn das stimmen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
Es muss nur erstattete Umsatzsteuer eingetragen werden in die EÜR (Zeile 17), nicht erstattete Einkommensteuer. Vielleicht verwechselst Du das.
Blödsinn!
Damit ist der Zeitraum der Steuererklärung erledigt, ist Dein Geld, Dein Vermögen!
Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es sieben Einkunftsarten. Edit: EinkommenSteuererstattungen gehören zu keiner davon. Wo hast Du das her?
Unser Steuerberater hat das so in der Erklärung veranlagt. Bist du dir sicher?.. das wäre ja ein Ding!