Ist der Abzug der Zuzahlung (Leasingrate) vom Geldwerten Vorteil auch dann möglich, wenn die Leasingrate im Rahmen der Gehaltsumwandlung finanziert wird?
Zum Thema Firmenwagen und Zuzahlung hätte ich eine Frage. Der BFH hat am 30.11.2016 eine Entscheidung getroffen (VI R 2/15, VI R 49/14. Danach können Zuzahlungen vom Geldwerten Vorteil abgezogen werden. Als Zuzahlung wird neben den Krafstoffkosten oder Garagenkosten auch die Leasingrate gesehen.
2 Antworten
Das genannte Urteil regelt das Verfahren bezüglich 1 % Regelung und den Zuzahlungen, die durch die Fahrer geleistet werden.
Was verstehst Du nun darunter, das die Leasingrate als "Gehaltsumwandliung" gezahlt wird?
Wird Dir die Leasingrate vom Gehalt abgezogen?
Ja, ganz genau. Das sehen miene Kollegen aber auch als eine Zuzahlung im Sinne des Urteils. Ich selbst bin mir da nicht so sicher. leider geht das aber aus der Kommentierung zum Urteil nicht hervor.