In Repatur gebrachter Roller wurde von Werkstatt nach 5 Jahren verkauft? Welche Rechte habe ich?

2 Antworten

Der Roller ist Dein Eigentum gewesen. Den darf der Mechaniker nicht einfach so verkaufen.

Du hast selbstverständlich Anspruch auf Auskehrung des Kaufpreises. Sofern der Verkauf unter Wert erfolgt ist zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz.

Allerdings beziehen sich alle Ansprüche auf den Wert ohne Motor und Einbaukosten desselben. Du hast den Roller ja ohne Motor da abgegeben.

Eine Frage aber habe ich: Bist Du wirklich nicht informiert worden? Eine Werkstatt hat ein Werkunternehmerpfandrecht wegen seiner Werklohnansprüche. Diese Ansprüche können damit befriedigt werden.

Wurdest Du denn von dieser Werkstatt irgendwann mal aufgefordert, dass Du den Roller abholen sollst?!?!

Und wenn Du dich die ganzen 5 Jahre überhaupt nicht mehr um den Roller gekümmert hast, könnte ein guter Anwalt daraus auch eine Eigentumsaufgabe konstruieren.