Fahrrad verkauft nach leasing, Differenz versteuern?
Hallo, ich habe über meinen Betrieb ein Fahrrad für 3 Jahre geleast. In den 3 Jahren ist das von meinem Brutto Lohn abgezogen worden und auf meiner Abrechnung stand „Sachbezug 1% Regel PKW“ und „Bargeldlohnumwanung E-Bike“
Danach habe ich das Fahrrad für 640€ übernommen und innerhalb eines Jahres für 1800€ verkauft. Muss ich den Gewinn jetzt bei der Steuer angeben oder zählt als Anschaffung der Start des Leasings? Der Neupreis lag damals bei 3800€. Außerdem wäre ja dann die einjährige Spekulationsfrist dann abgelaufen. Als Leasingnehmer stand aber nicht mein Name sondern der von Business Bike im Vertrag.
Hoffe mir kann hier jemand helfen.
1 Antwort
Hallo, ich habe über meinen Betrieb ein Fahrrad für 3 Jahre geleast.
Eine betriebliche Investition durch Leasingfinanzierung.
Muss ich den Gewinn jetzt bei der Steuer angeben oder zählt als Anschaffung der Start des Leasings?
Eine etwas seltsame Frage, denn es ist ja ein betrieblicher Gegenstandder verkauft wurde. Natürlich gehört der Veräußerungsgewinn zum betrieblichen Gewinn.
Als Leasingnehmer stand aber nicht mein Name sondern der von Business Bike im Vertrag.
Auch hierdurch dokumentiert.
Außerdem wäre ja dann die einjährige Spekulationsfrist dann abgelaufen.
Dieser Frageteil deutet darauf, dassDu § 23 EStG meinst. (privates Veräußerungsgeschäft), aber es war ja nicht privat, sondern betrieblich.