Immobilien kauf, Eigentümer ziehen ein Jahr später aus?
Hallo zusammen, wir haben vor eine Immobilie zu kaufen deren jetzige Besitzer erst in einem Jahr ausziehen werden. Wie läuft der Ablauf? Den kredit Vertrag mit der Bank und mit dem Notar werden wir in Kürze abschließen.
Kommen kosten auf uns zu? Werden die Notarkosten jetzt schon gezahlt?
Danke für die Antworten....
3 Antworten
Die Notarkosten werden mit Sicherheit sofort fällig werden - warum sollte der Notar warten müssen, wenn er seine Arbeit doch gemacht hat?
Entweder IHR sucht den Notar aus und lässt Euch von diesem beraten oder ihr nehmt den Vertragsentwurf, sobald er euch vorliegt und lässt den prüfen. Auf die Aussage des Kreditberaters solltet ihr gar nichts geben, der hat mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht Jura studiert. Ausnahme: wenn die Bank den Kredit tatsächlich und unumstößlich erst nach dem Auszug der jetzigen Eigentümer auszahlen wird- dazu kann der Berater selbstverständlich etwas sagen - dann stellt sich ja die Frage, ob die Verkäufer sich das auch so vorstellen - die wollen ja vielleicht mit dem Kaufpreis etwas neues bauen und brauchen den jetzt.
Ob nun der Kaufpreis um die an sich fälligen Mieten gemindert oder voll gezahlt wird und dann Miete zurückfließt - alles frei verhandelbar. Redet mit den Verkäufern!
Wichtig wäre mir eine wasserdichte Vereinbarung über den Auszug in einem Jahr: so mancher Hausbau verzögert und verzögert sich, der Vorbesitzer wird sich denken "macht ja nichts, die kriegen ja Miete" und ihr guckt in die Röhre.
Das kommt in vielen Punkten auf den Vertrag an. Wann ist die Kaufpreisfälligkeit, wann gehen Lasten und Nutzen über etc... da lässt sich einiges gestalten. Notarkosten und die Kosten für das eintragen der Grundschuld dürften aber zwingend sofort fällig sein.
Die Bank hat mir gesagt das man beim Notar vereinbart das die nächstes Jahr ausziehen das Kredit für die Immobilie wird auch erst dann von der Bank ausgezahlt. Es ist eine vollfinanzierung.
Üblicherweise wird mit dem notariellen KV der Kaufpreis fällig, es sei denn, es wird anders geregelt, was hier KEINER wissen kann.
Wenn der Notar seine Arbeit erledigt hat, wird er seine Rechnung schreiben, die in der Regel der Käufer trägt, es sei denn, es wurde was anderes geregelt, was hier KEINER wissen kann