Antwort
Ja es ist rechtens mit Voraussetzung das die Mutter eine Vollmacht unterschrieben hat ODER im Mietvertrag verankert ist, das Sie von der Tochter vertreten wird. In den Mietvertragsvorlagen steht meist "vertreten durch...."...da gehört die Tochter rein.
Auch eine im nachhinein vorgelegte Vollmacht ist rechtens!
LG
Meine berufliche Vorraussetzung erlaubt mir eine grundlegende Rechtsberatung in diesem Bereich!