Ich möchte meiner Tochter meine Wohnung mit Nießbrauchrecht für mich schenken, die Wohnung ist fremd vermietet, kann sie die AfA von 2% steuerlich ansetzen?
Ich möchte meiner Tochter meine Wohnung mit Nießbrauchsrecht für mich schenken. Die Wohnung ist fremd vermietet. Kann sie die Afa von 2% steuerlich ansetzen?
1 Antwort
Aus Wiki, es ist nämlich genau der dort beschriebene Fall:
VorbehaltsnießbrauchEin Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung z. B. eines Grundstücks zugleich ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Bei einem Mietwohngrundstück erzielt dann weiterhin der Schenker Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, obwohl der Beschenkte als Eigentümer im Grundbuch steht. Der Schenker kann alle von ihm getragenen Grundstücksaufwendungen einschließlich der Gebäude-AfA als Werbungskosten steuermindernd abziehen. Nutzt der Vorbehaltsnießbraucher das belastete Grundstück zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, dann ist er im gleichen Umfang wie zuvor als Eigentümer zu AfA gemäß § 9 Abs.1 Satz 3 Nr.7 i.V.m. § 7 EStG befugt (Nießbraucherlass TZ 41 ff.). Solange der Nießbrauch besteht, erzielt der Beschenkte keine Einkünfte und kann mit dem Grundstück zusammenhängende Aufwendungen nicht steuerlich geltend machen.
Sie kann die AfA nicht ansetzen.