Ich habe 20 Jahre die Grundsteuer für ein Grundstück in Erbengemeinschaft bezahlt, die ich jetzt anteilig zurückfordern möchte. Wann verjähren meine Ansprüche?

2 Antworten

Dirki:

Du beabsichtigst, die von dir in den letzten 20 Jahren auch für die Miterben gezahlten Grundsteuern anteilig anzufordern. Demnach haben in dieser Zeit alle Miteigentümer auch die Vorteile der Immobilien-Nutzung gezogen.

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).

Macht jemand die Einrede der Verjährung geltend, bleibt noch die Möglichkeit der Reduzierung.

Warum sollte dir jemand Grundsteuer zurückzahlen? Das Grundstück bestand doch offenbar.