Ich bin eine teilzeitbeschäftigte Beamtin, beziehe Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie verhält es sich, wenn ich selbst in Pension gehe?

2 Antworten

Hallo, die eigene Pension wir auf jeden Fall ausgezahlt. Es kann sein, dass die Witwenrente gekürzt wird oder gar wegfällt.

Bei einer Pension aus einer Teilzeit rechne ich allerdings eher nicht damit. Ohne genaue Zahlen kaum zu sagen.

Viel Glück

Barmer


ToMag  06.03.2016, 17:05

Was bitte ist denn eine "Pension aus einer Teilzeit"? Die Pension wird immer aus der zuletzt erreichten Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe errechnet.

Die Fragestellerin hat nur gesagt, dass sie im Moment teilzeitbeschäftigt ist, nicht dass sie während des gesamten Dienstverhältnisses teilzeitbeschäftigt war. Wie lange sie also insgesamt Teilzeit gemacht hat wissen wir nicht, es ist auch insofern nur dahingehend interessant, als es sich auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit auswirkt.

barmer  06.03.2016, 19:15
@ToMag

Eben, die Teilzeit wirkt sich schon senkend aus. Nichts Genaues weiß man hier.