Ich beziehe aus Luxemburg Wartegeld in geringer Höhe und könnte jetzt eine Halbtagsstelle in Deutschland antreten, wie geht das weiter mit Krankenversicherung?
1 Antwort
Die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen der gleichen Hinzuverdienstgrenzen wie bei einer luxemburgischen Invaliditätspension möglich.
Heißt: Du kannst die Stelle in Höhe der Hinzuverdienstgrenze annehmen, musst aber in Luxemburg Meldung machen, damit Dein Wartegeld nicht gefährdet ist.
Es ist also der gleiche Ablauf wie bei uns, wenn ein Teilerwerbsgeminderter etwas zu seiner Rente hinzuverdienen möchte.