Hochzeitskleid in Corona-Zeit zurückgeben?
ich habe ein Hochzeitskleid bevor Corona-Krise gekauft und dies hat über 2700 euro gekostet. Ich habe 1600 Euro angezahlt und das Kleid bei dem Käufer gelassen bis ich zum Anprobe Termin gekommen hätte und den Rest an diesem Termin zahle. Dies war über einen Kaufvertrag, den ich unterschrieben habe.
Da alle Veranstaltungen wurden verboten, mussten wir auch unsere Hochzeit absagen . Daher habe ich keinen Bedarf ein Hochzeitskleid zu kaufen. Habe ich das Recht das Kleid zurückzugeben und das bezahlte Geld zurückzufordern?
4 Antworten
Habe ich das Recht das Kleid zurückzugeben und das behalte Geld zurückfordern?
100% = NEIN!
Weisst Du, dass ist wie mit den Tickets von Eventim. Solange das Konzert oder die Party nicht final abgeblasen wurde, sondern nur bis zum St. Nimmerleinstag verschoben wurde, behalten die Tickets ihre Gültigkeit und man kann solange gar nichts zurückerstattet bekommen.
Bei einem individuell im Stationären Gewerbe angefertigten Kleidungsstück spielen weitere Dinge eine Rolle. Diese Kleidungsstücke sind grundsätzlich von Rückerstattungen oder Umtausch ausgeschlossen. Das steht genauso in Deinem Kaufvertrag drin. Und selbst wenn es nicht drin steht, ist hierfür Umtausch / Rückerstattung rechtssicher (BGB) ausgeschlossen.
na wenn ihr noch vorhabt zu heiraten würd ich das kleid behalten. ist doch egal ob du es dieses oder nächstes jahr trägst. du hast es doch ausgewählt weil es dir gefallen hat, daran wird sich bestimmt nichts ändern bis es dann soweit ist. =]
Was meinst Du wohl, wieso man bei eBay Unmengen Brautkleider mit der Werbung "ungetragen" finden kann? Das sind Stücke von abgesagten Hochzeiten, schwanger gewordenen Bräuten oder solchen, die gleich mehrere Kleider gekauft haben weil sie sich nicht entscheiden konnten. Wenn die ihr Kleid hätten zurück geben können brauchten sie es nicht bei eBay zu verschleudern!
Was soll da bei einer Absage wegen Corona anders sein? Nichts, absolut nichts. Ob Du das Kleid auf der Hochzeit trägst oder auf dem Karneval braucht den Verkäufer nicht zu kümmern. Vertrag ist Vertrag!
Dann zeig Dich mal solidarisch mit einem notleidenden Mittelständler und kauf noch ein zweites Hochzeitskleid!
Ich bin kein milionär. Ich habe mir kaum die Hochzeitskosten ertragen.
Habt ihr euch getrennt? Oder die Verlobung aufgelöst? Gilt das Eheversprechen nicht mehr? Hat er seinen Antrag zurückgenommen?
Nein. Wir haben das Hochzeitsfest abgesagt, da alle Veranstaltungen wurden verboten. Wir sind immer noch verlobt.
Gerade angesichts der Corona-Krise würde ich zumindest die Beibehaltung der standesamtlichen Trauung empfehlen. Derzeit geht es ja noch ohne Gäste. Das kann sich natürlich stündlich ändern.
Zur Sicherung der Hinterbliebenenversorgung. Die eigentlich einjährige Frist bzgl. "Versorgungsehe" wird evtl. in diesem Fall anders beurteilt werden als sonst, das wird sich in den kommenden Jahren klären.
Und das Kleid kannst Du ja wirklich auch aufbewahren.
Wir befinden uns aber in einem Ausnahmezustand, den wir noch nie erlebt haben. Der Staat hat alle Veranstaltung verboten. Werde ich vom Staat zurückerstattet für die Kosten von Flugtickets und Saalmiete und alle andere Vorbereitungen für meine Hochzeit (alleine der Saal hat es 7000€ gekostet) ? Nein. Natürlich nicht. Also die Sache liegt nicht in meiner Hand und man sollte sich solidarisch zeigen. Es hat mir sehr leid getan mein Hochzeitsfest abzusagen.