Gebrauchtwagen zurückgeben wenn unbeabsichtigt der Unfallschaden nicht angegeben wurde?
Hallo zusammen,
Habe vor 4 Wochen mein Auto verkauft. Hatte es als Unfallfrei angegeben. Vor ein paar Jahren hab ich es allerdings als Unfallfahrzeug gekauft. Es wurden die 2 rechten Türen und der Kotflügel vorne rechts erneuert. Das hatte ich aber komplett vergessen.
Kann der Käufer nun vom Kaufvertrag zurücktreten? Was kann er jetzt machen?
Ich habe das ganze wirklich unbeabsichtigt gemacht. An der Karosserie sieht man auch überhaupt keine Mängel oder ähnliches weil es von der Vertragswerkstatt erledigt wurde.
Handelt sich auch nicht um einen kleinen Betrag und das Geld ist nicht mehr da.
Gruß Daniel
2 Antworten
Na klar kann der Käufer zurücktreten, da du ja kein unfallfreies Fahrzeug verkauft hast, was du aber durch den Kaufvertrag zugesagt hast. Da du dieses Fahrzeug aber nicht in einen unfallfreien Zustand versetzen kannst, hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, sowie entgangener Zinsen und Ersatz für notwendige Aufwendungen.
Ja auf jeden Fall. Und wenn das Fahrzeug Schäden haben sollte, die vorher nicht waren, kannst es hoffentlich beweisen. Oder auch bei übermäßig vielen km müsste man sich dann um einen Wertersatz rumstreiten.
Einen Unfallschaden zu verheimlichen, der einem bekannt ist, läuft unter "arglistige Täuschung". In jedem Kaufvertrag gibt es den Hinweis "unfallfrei" ja oder nein. Sowas zu "vergessen" kann nur schwer Dementen oder Alzheimererkrankten passieren. Demzufolge hat der Käufer das Recht den Kaufvertrag anzufechten.
Dann bin ich mit 27 anscheinend schwer dement. Aber besitze immer noch den Respekt niemanden als so jemandem hin zustellen. Habe als Vater und mir einem 70 Stunden Job als Abteilungsleiter aktuell einfach unglaublich viel um die Ohren. Sodass ich das halt WIRKLICH vergessen habe. Und das ohne jegliche Absicht. Das habe ich dem Käufer natürlich bereits mitgeteilt.
Diese Ausrede ist so alt wie die Menschheit und völlig unglaubwürdig. Spätestens in dem Moment, wo du das Wort "unfallfrei" geschrieben oder angekreuzt hast, hätte es bei jedem normalen Menschen "Klick" gemacht. Im Übrigen sind solche Ausreden völlig irrelevant. Die arglistige Täuschung kann ja durch die Prüfung durch eine Fachwerkstatt sehr einfach bestätigt werden. Warum du getäuscht hast, interessiert niemanden.
Sollte er das Fahrzeug zurück geben wollen, dann muss es sich aber dennoch im selben Zustand befinden wie er es bekommen hat oder? Mal vom KM Stand abgesehen.