Hallo,
ich bin ein wenig verwirrt und unsicher.
Ich bin alleinerziehend, meine Tochter ist 1,5 Jahre alt. Vom Noch Ehemann lebe ich getrennt, die Scheidung ist in ein paar Monaten durch. Ich bin nach der Trennung mit meinem Kind erstmal zu meinen Eltern gezogen , da ich noch in Elternzeit war und die alte Wohnung zu gross war. Beim alten AG musste ich kuendigen weil dort mein Arbeitsplatz umstrukturiert wurde auf Früh- und Spätschicht, so dass ich Vollzeit und in den zwei Schichten mit kleinem Kind nicht mehr arbeiten kann. Nun bin ich erstmal Arbeitslos gemeldet, und auf der Suche einer Teilzeitstelle. (Antrag auf Arbeitslosengeld 1 abgegeben, und stehe somit nun dem Stellenmarkt für 15-20 Std zur Verfügung, Betreuung des Kindes ist für die Zeit gegeben.
Frage , natuerlich will ich bald mit dem Kind in eine eigene Wohnung ziehen, dass ich da die qm Anzahl und im bestimmten Kostenrahmen bleiben muss ist mir klar, bekomme ich aber überhaupt zuschuss vom Jobcenter?
Ich meine, vom einer Teilzeitstelle oder wie jetzt Arblos gemeldet bekomme ich höchstens Netto raus um die 550 Euro. Kindesunterhalt 225 und Kindergeld 184. Davon werd ich kaum leben koennen mit Kind ....
Bekomme ich sicher zuschuss vom Jobcenter wenn ich sage, hallo , ich bin jetzt nur voruebergehend bei den Grosseltern gewesen und möchte nun mit meinem Kind in eine eigene Wohnung. steht mir das zu ? Bekomme ich zuschuss, und von wem Jobcenter oder Wohngeldantrag abgeben?
Danke im voraus......