Hausverkauf und ETW-Kauf Zug um Zug ohne Zwischenfinanzierung möglich?
Ich möchte eine ETW kaufen. Habe eine DHH zu verkaufen. Ein Käufer für die DHH ist vorhanden. Die Einigung für den Kauf der ETW ist vorhanden. Ist es möglich, bei einem Notar Verträge zum Kauf ETW und Verkauf DHH gleichzeitig abzuschließen, sodass eine Zwischenfinanzierung entfallen kann?
5 Antworten
Das habe ich kürzlich erfolgreich praktiziert, funktionierte aber nur, weil der Käufer bereit war, mich noch eine Weile in seiner (meiner alten) Wohnung wohnen zu lassen. Ich habe den Kaufpreis bekommen und damit kurz danach die neue Wohnung bezahlt und danach in meiner alten Wohnung noch vier Monate quasi zur Miete gewohnt. Das wurde im Kaufvertrag gleich alles so geregelt.
Ich denke aber, es kommt auf die jeweilige Konstellation und insbesondere auf den Käufer an.
Dann mußt Du dann aber darauf hoffen, dass die Vertragsabwicklung auch wirklich wie geplant funktioniert. Was ist z.B. wenn Vorkaufsrechte o.ä. bei einem dieser Verträge zu beachten sind und sich die Beibringung der erforderlichen Nachweise hinzieht? Ich würde mir aus Gründen der Vorsicht schon mal vorab Gedanken für einen solchen Fall machen und ein Angebot für eine Zwischenfinanzierung einholen.
lepidus: Ich kenne nur wenige Fälle aus der Praxis, in denen es terminlich funktionierte: Verkaufspreis der DHH steht am Fälligkeitstermin des Kaufpreises der ETW zur Verfügung. Es sind zu viele Unbekannte, die die beiden Vorgänge beeinflussen und verzögern können, wie z. B. : Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, Vorkaufsrechtsbescheinigung der Gemeinde (wegen des DHH-Grundstücks), Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung der ETW an dich, Löschungsbewilligungen der abzulösenden Grundpfandrechts-Gläubiger, Eingang der Bankdarlehen, die der Käufer zur Kaufpreisbelegung aufnimmt u.v.m. Der Notar kann hierfür nicht garantieren! Selbst ausgeklügelte Verträge können das Risiko einer Verzögerung nicht ausschließen. Privatier stimme ich wg. der Zwischenfinanzierung zu, damit du nicht in Verzug kommst
Natürlich kann das auch in einem notariellen Vertrag erfolgen. Der Notar würde die Grundbucheinträge wechselseitig veranlassen und für die Ausführung des Vertrags garantieren. Man kann durch geeignete Wahl des Zahlungsplans auch auf gewöhnliche Weise dafür sorgen, daß die DHH zuerst bezahlt wird und dann erst die ETW-Kosten fällig werden. Die Erwerbsnebenkosten musst Du eben aus der Portokasse zahlen ;-)
Diese Frage musst du deiner Bank stellen. Bei deinem geplanten vorhaben handelt es sich um einen Pfandtausch. Das ist durchaus machbar. Aber die Bank muss dem zustimmen.