Hausmeisterjob als Nebenjob anmelden?
Hallo Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Mein Mann könnte jetzt den Hausmeisterjob (als Nebenjob) übernehmen und würde 150 Euro im Monat erhalten.
Meine Frage:
Muss er den Nebenjob beim Finanzamt anmelden?
Ist er unfall- und haftpflichtversichert?
Bleibt da überhaupt was unterm Strich hängen?
Was muss ich/er da noch beachten?
Danke schonmal für die Antworten.
3 Antworten
Wenn der Nebenjob nach der 450,- Euro Regel abgerechnet wird, ist die Steuer erledigt, die Sozialversicherung erledigt und er ist gesetzlich Unfall versichert, weil das die Hausverwaltung machen muss.
Also, wenn er 150,- bekommt sind die 150,- seine. nur wenn die Hausverwaltung die 2 % Pauschalsteuer auf ihn abwälzt, müßte er die 3,- Euro tragen udn hat nur 147,- Euro.
Wird Dein Mann ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale und der Berufsgenossenschaft angemeldet, braucht er den Job nicht beim Finanzamt angeben, sofern es der einzige Minijob ist, den er ausübt.
Der Verdienst bleibt ohne Abzüge und mehr gibt es eigentlich nicht zu beachten.
Hallo,
wer soll ihn anstellen ? Der Verwalter bzw. wenns den nicht gibt, die Hausgemeinschaft ?
Am einfachsten wäre das als Minijob, Einzelheiten gibts hier
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Zusätzlich muss er bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, das macht die Knappschaft nicht.
Eine Haftpflichtversicherung für den beruflichen Bereich braucht er in der Regel als Arbeitnehmer nicht.
Viel Glück
Barmer