Scheinselbstständigkeit bei Gewerbe mit einmaligem Auftrag?
Hallo zusammen, ich bin Student und habe nebenbei noch einen Nebenjob, habe allerdings von einem Kollegen eine Möglichkeit bekommen für ihre Firma eine Website zu schreiben, und würde dafür ein Gewerbe anmelden. Da ich eigentlich danach keine anderen Kunden erwarte, bzw neben Studium auch evtl keine Zeit dafür habe, würde ich das Gewerbe der Einfachheit her einfach wieder abmelden. Nun habe ich Angst dass dieser einmalige Auftrag als Scheinselbstständigkeit gewertet wird, da er ja über den 5/6 von einer Firma liegen würde. Muss ich mir da Sorgen machen?
1 Antwort
Hallo,
du musst kein Gewerbe anmelden, weil eine einmalige Tätigkeit kein Gewerbe ist. Zur Definition des Gewerbe gehört es nämlich, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist. Sobald du es nochmal machst ist es das allerdings.
In dem Fall musst du nur den erwirtschafteten Gewinn bei der Steuererklärung angeben und überhaupt kein Gewerbe anmelden. Andernfalls musst du dir wirklich Sorgen machen
Es entstehen im Thema Haftpflicht Nachteile, da du mit einem durch deine Arbeit entstanden Schaden privat haftest. Da solltest du evtl über eine kurzfristige Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken, sodass du zumindest für diesen Fall abgesichert bist. Diese Versicherungskosten kannst du dann auch als Kosten in deiner Steuererklärung absetzen, sodass nicht der ganze Rechnungsbetrag versteuert wird. Grundsätzlich hast du aber einen Steuerfreibetrag von 9.408€ im Jahr. Sind deine Einnahmen da drunter zahlst du keine Steuer. Angeben musst du allerdings alle Einnahmen trotzdem.
Eine Rechnung darfst du auch privat ausstellen. Dafür gibt es Vorlagen in Google. Hoffe dir geholfen zu haben.
Wie genau würde das dann Ablaufen? Hat die Firma von meinem Kollegen dadurch irgendwelche Nachteile? Ich kann ohne Gewerbe ja auch nicht einfach eine Rechnung ausstellen oder?