Scheinselbstständigkeit bei Gewerbe mit einmaligem Auftrag?

1 Antwort

Hallo,

du musst kein Gewerbe anmelden, weil eine einmalige Tätigkeit kein Gewerbe ist. Zur Definition des Gewerbe gehört es nämlich, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist. Sobald du es nochmal machst ist es das allerdings.
In dem Fall musst du nur den erwirtschafteten Gewinn bei der Steuererklärung angeben und überhaupt kein Gewerbe anmelden. Andernfalls musst du dir wirklich Sorgen machen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

slayer03 
Beitragsersteller
 15.09.2020, 23:02

Wie genau würde das dann Ablaufen? Hat die Firma von meinem Kollegen dadurch irgendwelche Nachteile? Ich kann ohne Gewerbe ja auch nicht einfach eine Rechnung ausstellen oder?

FinanzenRN  15.09.2020, 23:11
@slayer03

Es entstehen im Thema Haftpflicht Nachteile, da du mit einem durch deine Arbeit entstanden Schaden privat haftest. Da solltest du evtl über eine kurzfristige Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken, sodass du zumindest für diesen Fall abgesichert bist. Diese Versicherungskosten kannst du dann auch als Kosten in deiner Steuererklärung absetzen, sodass nicht der ganze Rechnungsbetrag versteuert wird. Grundsätzlich hast du aber einen Steuerfreibetrag von  9.408€ im Jahr. Sind deine Einnahmen da drunter zahlst du keine Steuer. Angeben musst du allerdings alle Einnahmen trotzdem.
Eine Rechnung darfst du auch privat ausstellen. Dafür gibt es Vorlagen in Google. Hoffe dir geholfen zu haben.