Eine Schenkung (von Geld) bis zu bestimmten Beträgen ist steuerfrei auch an Fremdpersonen möglich. (20.000€ pro jahr momentan)
Das direkte Spenden im Zusammenhang mit einer Tätigkeit ist dann aber keine Spende mehr. Also, wenn man jetzt z.B. regelmäßig für andere Menschein eine bestimmte Tätigkeit ausführt und diese dann auch regelmäßig dafür direkt eine "Spende" entrichten, kan das leicht als Versuch gewertet werden, regelmäßige Einnahmen zu umgehen. -> Schwarzarbeit
Wenn du aber z.B. eine Tätigkeit unentgeltlich ausführst und die andere Person dir daraufhin freiweillig Geld gibt, ist das wie gesagt steuerfrei möglich bis zum Freibetrag.
Und Wo kein Kläger, da kein Richter. D.h. wen du jetzt nicht gerade offensichtlich ständig gewerbsmäßig Geld dafür, als Spende, verlangst fürs Kartenlegen, dürfte kein Hahn danach krähen.
Auf Nachfrage eventueller Personen/Behörden, gibt es den Freibetrag im Jahr den man pro Person ausnutzen kann. Man muss dann halt nur begründen können, warum dir eine fremde Person einfach so Geld schenkt. Also hier dann eine gute Begründung parat haben, dass sich die Person einfach dankbar zeigen wollte für freundschaftliche Hilfe o.ä.