Hat man bei einem Unfall mit einem Einsatzwagen immer eine Teilschuld?
Hat man immer zumindest eine Teilschuld, wenn man mit einem Einsatzwagen kollidiert? Ich habe nämlich eine erstaunliche Statistik gesehen, dass bei Blaulichtfahrten überraschend viele Unfälle passieren. Hat man dabei auch Schuld, wenn man sich eigentlich korrekt verhält?
2 Antworten
Zunächst mal: ich spreche hier aus praktischer Erfahrung aus dem Rettungsdienst :-)
Zunächst mal sind - abgesehen von Zivilfahrzeugen der Polizei und verwandter Dienste - Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste, Feuerwehren, Polizei, THW und Versorgern (Strom, Gas, Wasser) mit Sonderlackierung versehen, damit sie recht auffällig sind. Dann gibt es nicht nur das "Blaulicht", sondern typischerweise im Kühlergrill oder anderen Stellen im Fahrzeug integriert noch optische Blink -und Blitzsignale. Das aktustische Horn gibt es in der harmloseren elektrischen und der nicht zu überhörenden kompressorbetriebenen Variante.
Es ist für ein Fahrzeug mit Sonderrechten nicht erforderlich, das Blaulicht oder Horn einzusetzen. Für die Inanspruchnahme von Wegerechten ist jedoch Blaulicht, für gewöhnlich in Kombination mit dem Horn erforderlich. Wenn man jedoch in eine Kreuzung mit roter Ampel einfährt oder andere Risiken bestehen, dann wird man das Horn verwenden. In viel befahrenen Kreuzungsbereichen wird man das Kompressorhorn einschalten, um wirklich gehört zu werden.
Ein Fahrzeug mit Sonderrechten darf Ordnungswidrigkeiten begehen.
Die Unfälle passieren typischerweise in Kreuzungen, wenn nämlich die Autofahrer nur auf die Ampel fokussiert sind und beim ersten Schein von Gelb bereits auf das Gas drücken, ohne auch nur geprüft zu haben, ob die Kreuzung wirklich frei ist. Eigentlich müsste man erwarten, daß Verkehrsteilnehmer bei Grün zunächst in die Richtungen der Kreuzung/Einmündung schauen, ob wirklich alles frei ist, d.h. kein Einsatzfahrzeug kommt.
Das ist natürlich nicht nur ein ganz wesentliches Risiko für die normalen Verkehrsteilnehmer, sondern vor allem auch für die Besatzung des Einsatzfahrzeugs. Wenn der dritte Mann im RTW von einer sich bei plötzlicher Bremsung lösenden Trage getroffen wird, ist das nicht sehr lustig...
Daher gilt natürlich eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn man mit Sonderrechten unterwegs ist. Man muss immer mit dem übelsten Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen. Meist geht das dann auch gut.
Wer sich als gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer richtig verhält, hat natürlich keine Schuld, wenn einen das Löschfahrzeug oder der THW-Lkw rammt ;-) Es ist jedoch vielfach so, daß Autofahrer erst mal erstarren, wenn sich ein Fahrzeug mit Tatütata nähert und nicht mehr klar denken können.
Spannend sind auch Situationen, in denen mehrere Fahrzeuge verschiedener Organisationen, die alle mit Sonderrechten unterwegs sind, aufeinander treffen. Nicht selten gibt es hier durch Missverständisse auch Unfälle.
Aus meiner Erfahrung sind die Unfälle nicht gleich auf alle Organisationen verteilt. Das deckt sich mit Statistiken. Die Feuerwehr führt die Statistiken an, gefolgt von der Polizei... und dann mit großem Abstand die Rettungsdienste. Im Vergleich zu einem gewöhnlichen Unfallrisiko eines privaten Verkehrsteilnehmers waren in 2011 in Deutschland die Risiken für Feuerwehr ca. 20fach, Polizei ca. 15fach, Rettungsdienst ca. 3fach und Lkw-Fahrer je nach Statistik 2-5fach höher. Das betrifft nur schwere Unfälle, d.h. mit schwer verletzten oder zu Tode kommenden Dritten. Während bei der Feuerwehr in ca. 2/3 zumindest eine deutliche Mitschuld des Einsatzwagenfahrers festgestellt wurde, ist das bei der Polizei in weniger als 20% und beim Rettungsdienst in weniger als 5%. Es gab auch mal eine Aufschlüsselung nach Berufsfeuerwehren und freiwilligen Feuerwehren sehr zu Ungunsten der freiwilligen Feuerwehren, aber die finde ich gerade nicht mehr.
Ich vermute mal, daß es sich hier um eine Ausbildungs- und Erfahrungsfrage handelt. Manche Organisationen haben periodisch spezielle Sicherheitstrainings für Personen, die Fahrzeuge mit Sonderrechten fahren dürfen oder könnten, das ist jedoch auch ein deutlicher Kostenfaktor in Zeiten knapper Kassen.
Viele Unfälle mit Blaulicht passieren, weil sich etliche Verkehrsteilnehmer falsch verhalten. Jedoch haben auch Blaulichtfahrzeuge sich an die StVO zu halten. Sonderrechte alleine sind kein Freibrief. Nicht immer bekommt man bei einem Unfall Schuld. Auch wenn ein Blaulichtfahrzeug mit Martinshorn über eine rote Ampel fährt, hat der Fahrzeugführer sich zu vergewissern, dass er niemanden gefährdet. Oft habe ich beobachtet, dass sich vor allem die Polizei nicht immer daran hält, dagegen Krankenwagen schon.