Auffahrunfall nach unbegründeter Vollbremsung des Vordermanns
Ich hatte vor kurzem einen Auffahrunfall, bei dem ich der Hintermann war. Der Schaden beträgt 1500€, den ich bezahlen soll obwohl die Vollbremsung unbegründet war. Folgendes ist passiert. Ich fahre auf einer geraden Landstraße (Tempolimit 50) und nähre mich im Rollen dem Auto (50 km/h schnell) vor mir immer weiter. Ich habe etwa 10-15 m Abstand, da ich nicht bremsen wolte, sondern mich ausrollen lassen wollte. Plötzlich macht der Toyata vor mir eine Vollbremsung bis zum Stillstand. Ich habe ein 13 Jahre altes Auto, dementsprechend sind die Bremsen schlechter als vom 3 Jahre alten Toyata vor mir. Ich bremse so stark wie möglich, kann aber einen Auffahrunfall nicht verhindern. Der Grund für die Vollbremsung war ein Restaurant am Straßenrand, das die Insassen gesucht und schließlich gefunden hatten. Obwohl das Plastik an der Stoßstange des Toyata's nur einen 8cm Riss hat, muss die ganze Abdeckung in Wagenfarbe erneuert werden. 1500 € Schaden.
Meine Frage ist: muss ich den Schaden alleine bezahlen? Sicherlich trifft mich eine Teilschuld aber schließlich gab es keinen ersichtlichen Grund für den Vordermann eine unerwartete Vollbremsung zu machen!
Vielen Dank
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
2 Antworten
Hallo, meine persönl. Meinung : bei plötzlichem Abbremsen des Vorausfahrenden ohne für Dich ersichtlichen Grund ( so wie hier geschildert ) ist auch der Vordermann dran und ist mit einer Teilschuld dabei. Ohne Verkehrsrechtschutz sieht es allerdings für den Auffahrenden mies aus. Der nachfolgende Fahrer muss immer genügend Abstand halten um bei einer solchen Situation reagieren zu können. mfg K.
Die Fahrerin sagte selber nachdem wir ausgestiegen waren, dass sie auch Schuld wäre, da sie so plötzlich gebremst hatte. Aber es jetzt zugeben würde sie wohl nicht. Ich habe auch eine Rechtspflichtversicherung, von der ich gebrauch machen könnte!? Sie hat auch selber gesagt, dass sie nur wegen dem erkannten Restaurant gebremst hat.
also, die Fahrerin darf k e i n e Schuldanerkennung am Unfallort zugeben, kostet ihr den evtl. Versicherungsschutz. Sie ist dahingehend sicher schon belehrt worden und die gegebene Zusicherung nutzt dir nichts. Du kannst jetzt lediglich deine Rechtschutz beauftragen etwas für dich zu tun. Ich würde es auf jeden Fall machen !
Handeln !!!! Hast Du Zeugen ? ganz wichtig !!!