Auffahrunfall nach unbegründeter Vollbremsung des Vordermanns

2 Antworten

Hallo, meine persönl. Meinung : bei plötzlichem Abbremsen des Vorausfahrenden ohne für Dich ersichtlichen Grund ( so wie hier geschildert ) ist auch der Vordermann dran und ist mit einer Teilschuld dabei. Ohne Verkehrsrechtschutz sieht es allerdings für den Auffahrenden mies aus. Der nachfolgende Fahrer muss immer genügend Abstand halten um bei einer solchen Situation reagieren zu können. mfg K.

Die Fahrerin sagte selber nachdem wir ausgestiegen waren, dass sie auch Schuld wäre, da sie so plötzlich gebremst hatte. Aber es jetzt zugeben würde sie wohl nicht. Ich habe auch eine Rechtspflichtversicherung, von der ich gebrauch machen könnte!? Sie hat auch selber gesagt, dass sie nur wegen dem erkannten Restaurant gebremst hat.


Gaenseliesel  23.04.2012, 21:23

also, die Fahrerin darf k e i n e Schuldanerkennung am Unfallort zugeben, kostet ihr den evtl. Versicherungsschutz. Sie ist dahingehend sicher schon belehrt worden und die gegebene Zusicherung nutzt dir nichts. Du kannst jetzt lediglich deine Rechtschutz beauftragen etwas für dich zu tun. Ich würde es auf jeden Fall machen !
Handeln !!!! Hast Du Zeugen ? ganz wichtig !!!